Im Zusammenhang mit der Insolvenz von Thomas Cook ist immer wieder die Rede von Sicherungsscheinen. Doch was hat es damit auf sich? In diesem Artikel erfahrt ihr alles Wichtige rund um den Sicherungsschein bei Pauschalreisen und wo ihr euch im Schadensfall melden könnt.
Thomas Cook und die deutschen Tochterunternehmen mussten Insolvenz anmelden. Für hundertausende Urlauber bedeutet das vor allen Dingen eines – die geplante Reise wird nicht wie geplant stattfinden. Betroffene deutsche Urlauber sind in solchen Fällen bei Pauschalreisen mit einem sogenannten Sicherungsschein abgesichert. Doch was ist eigentlich ein Sicherungsschein? Wer stellt den Sicherungsschein aus und wie kommen von der Pleite betroffene Urlauber nun an ihr Geld? Ich kläre auf.
Sicherungsschein – alle Infos auf einen Blick
Hilfe für Thomas Cook Geschädigte
Was ist ein Sicherungsschein?
Ein Sicherungsschein ist ein Dokument, das bei Buchung einer Pauschalreise durch den Veranstalter ausgestellt werden muss. Dieser sichert nach § 651r Insolvenzsicherung; Sicherungsschein die zu erbringende Leistung im Fall einer Insolvenz ab. Im Bürgerlichen Gesetzbuch heißt es:
(1) Der Reiseveranstalter hat sicherzustellen, dass dem Reisenden der gezahlte Reisepreis erstattet wird, soweit im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters
- Reiseleistungen ausfallen oder
- der Reisende im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen Zahlungsaufforderungen von Leistungserbringern nachkommt, deren Entgeltforderungen der Reiseveranstalter nicht erfüllt hat.
(2) Die Verpflichtungen nach Absatz 1 kann der Reiseveranstalter nur erfüllen
- durch eine Versicherung bei einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen oder
- durch ein Zahlungsversprechen eines im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts.
(4) Zur Erfüllung seiner Verpflichtungen nach Absatz 1 hat der Reiseveranstalter dem Reisenden einen unmittelbaren Anspruch gegen den Kundengeldabsicherer zu verschaffen und durch eine von diesem oder auf dessen Veranlassung gemäß Artikel 252 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche ausgestellte Bestätigung (Sicherungsschein) nachzuweisen.
Die Ausstellung eines Sicherungsscheins ist in Deutschland also gesetzlich vorgeschrieben. Findet sich keine Versicherung, die die Pauschalreisen eines Veranstalters absichert, darf der Reiseveranstalter keine Pauschalreisen abwickeln.
Auf einem Sicherungsschein sind folgende Angaben zu finden:
- Der Reiseveranstalter
- Die Sicherungsschein- bzw. Policen-Nummer
- Der Versicherer
- Der Geltungszeitraum
Der Sicherungsschein wird nach Buchung zusammen mit den übrigen Unterlagen für die Pauschalreise ausgestellt. Wichtig: Einen solchen Sicherungsschein gibt es nur bei der Buchung von Pauschalreisen. Einzelbuchungen sind nicht abgesichert. Was genau eine Pauschalreise ist, erkläre ich euch im nächsten Abschnitt genauer.

Was ist eine Pauschalreise?
Der Begriff Pauschalreise umfasst Reisen, die mindestens zwei verschiedene Leistungen innerhalb einer Reise umfassen und über einen Reiseveranstalter oder Vermittler gebucht wurden. Eine Pauschalreise kann also zum Beispiel aus Flug + Unterkunft zusammengesetzt sein.
Auch Bausteinreisen, bei denen einzelne Leistungen kombiniert werden – wie zum Beispiel bei Expedia Flug + Hotel – fallen unter die Regelung. Tagesreisen sowie Flüge und Hotels, die ihr einzeln bucht, profitieren leider nicht von der Absicherung durch den Sicherungsschein.
Sicherungsscheine von Thomas Cook Reisen
Ihr gehört zu den Geschädigten der Thomas Cook Insolvenz und möchtet nun wissen, wie ihr die Ansprüche durch euren Sicherungsschein geltend machen könnt? Ob ihr euch bereits mitten im Urlaub befindet oder erst in (naher) Zukunft losgereist wärt – wichtig für das Inkrafttreten der Sicherung ist der Insolvenzantrag des Reiseveranstalters. Die deutschen Tochterunternehmen der Thomas Cook Group haben am Mittwoch, den 25. September, Insolvenz angemeldet, sodass ihr nun eure Schadensfälle über ein Webformular oder per Telefon beim zuständigen Versicherer melden könnt.
Euren Thomas Cook Schadensfall könnt ihr ab sofort bei der KAERA AG in einem Webformular oder telefonisch (+49 (0)6172 – 99 76 11 23) anmelden.
Für die deutsche Thomas Cook GmbH ist die Zurich Insurance Plc, Niederlassung für Deutschland (Zurich), zuständig. Die Ansprüche werden durch die KAERA AG abgewickelt. Diese schreibt auf ihrer Internetseite:
„Durch den bestehenden Versicherungsschutz zur Kundengeldversicherung sind sämtliche geleistete Anzahlungen auf den Reisepreis und Restreisepreiszahlungen aller Reiseteilnehmer des Reiseveranstalters bis zu einer Gesamtsumme von 110.000.000€ versichert. Übersteigen die in einem Geschäftsjahr (01.11.-30.10.) von einem Kundengeldabsicherer insgesamt zu erstattenden Beträge den Höchstbetrag von 110 Mio. EUR, so verringern sich die einzelnen Erstattungsansprüche in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht. In diesem Fall erhalten Sie eine anteilige Erstattung.“
Ob die 110.000.000€ im Fall der Thomas Cook Insolvenz ausreichend sind, kann leider momentan nicht beantwortet werden. Im ausführlichen Artikel erfahrt ihr alle aktuellen Informationen über die Thomas Cook Insolvenz. Ich habe außerdem mit einer Anwältin über die aktuelle Situation gesprochen. Das Video mit nützlichen Antworten könnt ihr euch hier ansehen:
Oben wie auch bei Veröffentlichungen in der Presse und bei der Information, die Kaera für die Zürich Versicherung an die Geschädigten verschickt, wird stets der Eindruck vermittelt, die Deckelungssumme von 110 Millionen € gelte für sämtliche Geschädigten der Cook Insolvenz einschließlich ihrer Töchter.
Dies kann jedoch nicht richtig sein, soweit die Töchter wie z. B. Neckermann, Bucher und Oeger etc selbständige juristische Personen und damit Veranstalter der bei Ihnen gebuchten Reise gewesen sind. Als Veranstalter hatten sie die Pflicht, Reisesicherungsscheine für jeweils ihre Gesellschaft und nicht für eine für den Reisenden undefinierte “ Thomas Cook Gruppe “ zu übermitteln. Dieser Verplichtung sind die Tochtergesellschaften personalisiert nachgekommen mit einer jeweiligen Haftungsbegrenzung von 110 Millionen €. Es muss nach meiner Ansicht deshalb bei jeder Tochtergesellschaft, die sich ja auch in getrennten Insolvenzverfahren befinden, gesondert geprüft werden, wie hoch die Schadenssumme ist. Ebenso gilt die Deckelungssumme für jede Tochtergesellschaft getrennt, so dass die gesamten Schadensersatzleistungen der Zürich Versicherung für die Thomas Cook Insolvenz ( die gesamte Gruppe der zum Cook Konzern gehörenden selbständigen juristischen Personen) 110 Millionen € bei weitem übersteigen, ja ein Vielfaches davon betragen kann.
Was meint Ihre Rechtsanwältin dazu?
Hallo Hanno,
das ist natürlich eine sehr detaillierte Frage.
Nach meinem Verständnis gilt die Versicherungssumme für das gesamte Gruppe. Da ich allerdings auch kein Rechts-Experte bin, kann ich dir die Frage aktuell nicht genau beantworten.
Gerne leite ich deine Frage aber nochmal an unsere Anwältin weiter.
Liebe Grüße
Dein Urlaubsguru