Wer von euch kennt es nicht: Man ist im Urlaub und möchte ein kleines Souvenir mitbringen. Sei es als Andenken für euch selbst oder als Mitbringsel für einen lieben Mitmenschen. Einige möchten gerne ein wenig Sand von dem tollen weißen Strand mitbringen, andere bringen ausgewählte Spezialitäten, wie zum Beispiel Süßwaren oder einen besonderen Likör mit. Doch gibt es auch Souvenirs, bei denen ihr vorsichtig sein solltet? Und wann macht man sich vielleicht sogar strafbar? In meinem Artikel möchte ich euch gerne einige Beispiele nennen, bei denen ihr vielleicht auch verwundert sein werdet, da ihr noch nie zuvor davon gehört habt.
Verbotene Souvenirs aus dem Urlaubsland
So schön und einzigartig euch einige Souvenirs auch erscheinen mögen, es gibt gewisse Dinge, die besser im jeweiligen Urlaubsland bleiben sollten. Dabei handelt es sich nicht um irgendeinen Modeschmuck aus einem Souvenirshop, sondern vielmehr um diverse Kulturgüter, wie etwa offensichtlich bearbeitete Sammlersteine, Stiefel aus Schlangenleder oder auch zum Teil lebende Pflanzen, die unter Artenschutz stehen.
Kulturgüter anderer Länder
Wer aus dem Urlaub ein besonderes Souvenir mitbringen möchte, sollte sich stets informieren, was man aus dem jeweiligen Land mitnehmen darf und was nicht. Es ist zum Beispiel nicht gestattet, aus der Urlaubsregion Sardinien oder aus der Dominikanischen Republik ein wenig Sand vom Strand mitzunehmen. Dieser wird vom Zoll umgehend einbehalten. Ein weiteres Beispiel ist die Türkei. Hier gilt es ganz besonders aufzupassen, wenn ihr in einem Basar zum Kauf von angeblich antiken Schnäppchen wie beispielsweise Münzen, Steinen oder antiken Teppichen gelockt werdet. Diese Waren sind in den meisten Fällen entweder gefälscht oder sogar illegal. Und da in der Türkei Natur- und Kulturgüter unter strengem Schutz stehen, macht man sich schnell strafbar. Zudem kann euch Unwissenheit hier leider nicht vor einer Strafe schützen, da es heißt, dass man sich heutzutage genügend über die verschiedenen Ein- und Ausfuhrbestimmungen informieren kann. Auch von Steinen, die ihr in der Nähe einer Ausgrabungsstätte findet, solltet ihr unbedingt die Finger lassen. Doch nicht nur im Türkei Urlaub müsst ihr mit solchen Verboten rechnen. Generell würde ich euch raten, euch vorher immer beim Zoll zu informieren, was ihr aus eurem Urlaubsland – egal ob innerhalb oder außerhalb der EU – mitnehmen dürft und was nicht. Somit seid ihr immer auf der sicheren Seite, da es nicht nur in seltenen Fällen sogar zu Gefängnisstrafen kommen kann.
Einfuhr von Tieren und lebenden Pflanzen
An einigen Touristenorten werden lebende Pflanzen oder häufig auch Tiere ganz offen zum Verkauf angeboten. Doch hier gilt es vorsichtig zu sein. Nur weil diese zum Verkauf angeboten werden, bedeutet das nicht, dass ihr sie mit nach Hause nehmen dürft. Bei einigen Souvenirs ist es entweder ganz verboten, diese mitzunehmen, oder man benötigt eventuell eine Ein- oder Ausfuhrgenehmigung. In erster Linie handelt es sich hierbei um gefährdete Tier- und Pflanzenarten, die unter besonderem Artenschutz stehen. So dürft ihr zum Beispiel keine Schildkröten aus eurem Urlaub in Ägypten mit auf die Heimreise nehmen. So skurril es für den ein oder anderen klingen mag, diesen Fall hat es vor ein paar Jahren tatsächlich gegeben. Ein Berliner Tourist versuchte damals sechs ägyptische Landschildkröten, mit Klebeband zusammengebunden, in seinem Handgepäck mit nach Deutschland zu transportieren. Er wurde zwar erwischt und musste eine hohe Geldstrafe zahlen, allerdings haben es leider einige der kleinen Tierchen nicht überstanden. Außerdem gilt dies oft nicht nur für den Transport lebendiger Tiere, sondern eben auch für außergewöhnliche Souvenirs wie zum Beispiel Haifisch-Zähne, Schildkrötenpanzer, Felle oder Schlangen- und Eidechsenleder. Viele Touristen sind sich leider nicht bewusst, dass sie durch den Kauf eben solcher Souvenirs den illegalen Handel mit bedrohten Arten unterstützen. Auch bei Pflanzen wie Orchideen und Kakteen ist oftmals Vorsicht geboten, da auch diese zu den am häufigsten beschlagnahmten Souvenirs gehören. Weitere Souvenirs, die gerne vom Zoll beschlagnahmt werden, sind Alligator- und Krokodilprodukte, Korallen, Produkte aus Elefanten-Elfenbein und Elefantenhäuten sowie lebende Papageien, Skorpione und Reptilien.
Einfuhr bestimmter Lebensmittel
Eine Verordnung, die vielen Touristen noch nicht bekannt ist, ist jene bezüglich der Einfuhr von tierischen Erzeugnissen in die EU. Seit dem 1. Mai 2009 gelten für die Einfuhr vieler tierischer Lebensmittel, beispielsweise in Form von Fleisch oder Milch, bestimmte veterinärrechtliche Anforderungen. Folglich dürfen Reisende, die solche Waren mit sich führen, nur noch durch bestimmte Eingangsstellen, an denen ein Veterinär anwesend ist, in die EU einreisen. Außerdem müssen den tierischen Erzeugnissen festgelegte Gesundheitsbescheinigungen sowie ein gültiges Begleitdokument vorliegen. Natürlich gibt es auch hier einige Ausnahmen, wie zum Beispiel Säuglingsnahrung, was ihr der Seite zoll.de noch genauer entnehmen könnt.
Shoppen außerhalb der EU-Staaten
Ihr könnt auch im Urlaub nicht darauf verzichten, mal hier und da etwas einkaufen zu gehen? Oder ihr seid vielleicht sogar speziell zum Shoppen in einer Metropole unterwegs? Innerhalb der EU-Staaten interessiert dies keinen Zöllner mehr. Solltet ihr allerdings außerhalb der EU-Staaten einkaufen und mit dem Flugzeug oder Schiff einreisen, so gibt es eine festgelegte Freigrenze. Einkäufe bis zu einem Wert von 430 Euro sind zollfrei. Alles, was diese Grenze überschreitet, muss dem Zoll wiederum gemeldet werden. Wer mit dem Auto oder Zug unterwegs ist, für den gilt eine Grenze in Höhe von 300 Euro. Sollte der Wert darüber hinaus gehen, so werden Einfuhrumsatzsteuer sowie Zölle fällig. Wer bis zu einem Warenwert von 700 Euro einkauft, bei dem werden die Abgaben pauschal erhoben. Bei einem Warenwert von über 700 Euro muss die Ware komplett versteuert werden. Sprich 19 Prozent Umsatzsteuer und der jeweilige Warenzollsatz, welcher je nach Produkt schwankt und jährlich neu festgelegt wird. Oliver Kahn beispielsweise reiste im Jahr 2010 mit Designerklamotten im Wert von über 6000 Euro aus Dubai ein und meldete dies nicht am Münchner Flughafen. Er nutzte stattdessen den Ausgang für anmeldefreie Waren und wurde folglich zur Nachkontrolle gebeten. Dieses Vergehen entspricht einer Steuerhinterziehung und somit wurde er zu einer Geldstrafe in Höhe von 125.000 Euro verurteilt. Was lernen wir also daraus? Auch wenn unsere Einkäufe vielleicht nicht ganz dem Warenwert von Oliver Kahns Einkäufen entsprechen, so sollten wir doch lieber ehrlich sein und unsere Ware beim Zoll melden. Ansonsten kann das gesparte Geld schnell wieder weg sein. Und als kleinen Tipp von mir: Um nachzuweisen, ob ihr aus einem EU- oder eben nicht-EU-Land anreist, solltet ihr am besten alle Belege eurer Einkäufe sorgfältig aufbewahren. Somit erspart ihr euch eventuell einige Umstände beim Zoll.
Egal, ob verbotene oder zu viel Ware. Es ist immer wichtig zu wissen, was oder wie viel ihr aus dem Ausland genau mitbringen dürft. Zudem solltet ihr wissen, dass die Einfuhr von Tieren, tierischen Erzeugnissen, Pflanzen sowie Kulturgütern in der Regel gesonderten Regelungen unterliegt. Somit solltet ihr euch vorher immer so gut es geht informieren, damit ihr hohen Geldstrafen oder schlimmstenfalls sogar einer Gefängnisstrafe entkommen könnt. Wer von euch auf Nummer sicher gehen möchte, dem empfehle ich die Zoll und Reise App, die euch berechnet, wie viel ihr abgabefrei aus dem Urlaub mitbringen dürft. Außerdem könnt ihr ganz schnell herausfinden, welche Waren bei der Einreise nach Deutschland erlaubt sind und welche nicht. Nach all den verbotenen Reisesouvenirs, die ich euch aufgezählt habe, gibt es natürlich aber auch – wie ihr euch bestimmt denken könnt – unzählige Souvenirs, die ihr ohne Weiteres mitbringen könnt. Also lasst euch bitte nicht abschrecken. Aber ein bisschen Aufklärung hat bekanntlich noch niemanden geschadet.
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