Flug verspätet, Transfer verpasst – der Ärger ist groß. Doch ihr müsst nicht auf eurem Ärger und den Unkosten sitzen bleiben! Welche Entschädigung euch bei Flugverspätung zusteht und wie ihr diese geltend machen könnt, erfahrt ihr hier.

Vielflieger kennen das Dilemma zur Genüge: Ehe das elendige Warten ein Ende hat, ändert sich die Abflugzeit auf der Anzeigentafel und eine saftige Verspätung leuchtet auf. Innerhalb von Sekunden ist der Ärger groß, denn schließlich verlängert sich dadurch nicht nur die Wartezeit im Terminal, sondern verspätet sich gleichzeitig auch die Ankunftszeit am Zielort. Folge: Transfer, Termine und Co. müssen umgebucht werden, Kosten entstehen. Doch wusstet ihr, dass euch bei Flugverspätung eine Entschädigung zusteht? Welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen, verraten wir euch jetzt.

Grundsätzlich gilt: Landet ihr mindestens 3 Stunden später als geplant, beruhend auf Eigenverschulden der Airline, steht euch gesetzlich eine finanzielle Entschädigung zu. Grundlage dieser Entschädigung, die wir euch im Folgenden genauer erklären, ist die EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004. Schauen wir uns also einmal an, wie ihr von dieser Regelung Gebrauch machen könnt.

Entschädigung bei Flugverspätung

Was tun bei Flugverspätung?

Ausmaß der Entschädigung

Eure Rechte | Wenig Aufwand

Entschädigung bei Flugverspätung

Was tun bei Flugverspätung?

Gerade bei Pauschalreisen ist es besonders ärgerlich, wenn der Flieger Verspätung hat. Besonders dann, wenn die Flugzeiten ohnehin nicht optimal liegen und An- und Abreise gleich zwei Tage in Anspruch nehmen. Schnell stellt sich die Frage, ob auch eine Pauschalreise unter das Gesetz fällt, eine Entschädigung bei Flugverspätung auszuzahlen. Die Antwort lautet ganz klar: ja. Um eure Rechte geltend zu machen, findet ihr im Internet unzählige Beispiele für einen Musterbrief bei Flugverspätung. Wichtig ist vor allem, dass ihr euch den Verspätungsgrund von der Airline bescheinigen lasst und außerdem Belege beifügt, wie zum Beispiel Fotos, Tickets und Quittungen. Hilfreich ist es zudem immer, wenn ihr euch auch mit anderen Fluggästen austauscht und für den Notfall Kontaktdaten parat habt. Auch, wenn ihr euch im ersten Moment nicht sicher seid, ob ihr Anspruch auf eine Entschädigung bei Flugverspätung habt, sind dies die ersten Schritte, die ihr in jedem Falle gehen solltet.

Entschädigung bei Flugverspätung

Ausmaß der Entschädigung bei Flugverspätung

Wie anfangs erwähnt, tritt die EU-Fluggastrechte-Verordnung nur in Kraft, wenn die reguläre Ankunftszeit um mindestens drei Stunden überschritten wurde. Ob euch also eine finanzielle Entschädigung bei Flugverspätung zusteht, könnt ihr ganz einfach selbst ausrechnen. Wie hoch die Entschädigung dann im individuellen Fall ausfällt, hängt ganz von der Länge eurer Flugstrecke ab. Kurzstrecken, also Destinationen mit einer Distanz unter 1.500 Kilometern, werden bei entsprechender Verspätung mit 250€ pro Fluggast vergütet. Mittelstrecken mit einer Flugdistanz bis zu 3.500 Kilometern werden bei Flugverspätung hingegen mit 400€ Aufwand entschädigt. Bei Langstrecken ab 3.500 Kilometern wird erneut eine Unterscheidung getroffen: Bei 3-4 Stunden Verspätung stehen euch 300€ Aufwandsentschädigung zu, landet ihr mehr als 4 Stunden verspätet, dürft ihr euch über 600€ freuen. Hinweis: Wie viel Geld ihr für das Flugticket bezahlt habt, spielt hinsichtlich der Entschädigung bei Flugverspätung keine Rolle.

Entschädigung bei Flugverspätung

Das sind eure Rechte

Nachfolgend haben wir noch mal alle notwendigen Gegebenheiten für eine Entschädigung bei Flugverspätung zusammengefasst:

  • Habt ihr Pech und euer Flug landet mit 3 stündiger Verspätung oder mehr, habt ihr Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung.
  • Die Höhe dieser Entschädigung richtet sich dabei nach der Flugdistanz eurer Strecke.
  • Um diesen Anspruch eurer Fluggastrechte geltend zu machen, sammelt am besten so viele Beweise wie möglich (Fotos, Quittungen, Bestätigung der Flugverspätung etc.).
  • Außerdem könnt ihr auf sogenannte Versorgungsleistungen am Flughafen bestehen, die bereits ab 2-stündiger Verspätung von der Airline zu erbringen sind. Zu beachten ist jedoch auch in diesem Fall, dass die Airline dafür Eigenverschulden an der Verspätung haben muss.

Dieser Anbieter kann euch helfen

Zugegeben, herauszufinden, ob ihr tatsächlich einen Anspruch auf Entschädigung habt, ist etwas kompliziert. Den Anspruch dann noch gegenüber der Airline durchzusetzen, bedeutet dann schon recht viel Aufwand. Manche Fluggesellschaften machen es Privatpersonen nämlich nicht so leicht und ziehen den Prozess in die Länge oder stellen sich komplett quer.

Wenn ihr euch die Entschädigung von bis zu 600€ aber nicht entgehen lassen wollt, haben wir einen Tipp für euch: Das Verbraucherportal fine. nimmt euch die komplette Arbeit ab und holt die fällige Entschädigung von der Airline. Ihr müsst nur ein paar einfache Fragen im Online-Formular beantworten, um den Rest kümmert sich fine. Wenn euch eine Entschädigung zusteht, behält fine. eine Erfolgsbeteiligung, aber solltet ihr doch keine Entschädigung bekommen, entstehen euch keinerlei Kosten. Übrigens könnt ihr eure Entschädigung noch drei Jahre später einfordern.

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