Flugrecht.de

Ein weiteres Verbraucherportal für Fluggastrechte

Wer regelmäßig mit dem Flugzeug verreist, kennt es: Der Flug verspätet sich. Im schlimmsten Fall gibt es einen Flugausfall. In dieser Situation fragen sich Betroffene oftmals, ob das Grund genug für eine Entschädigung ist. Die Antwort ist eindeutig: Ja! Fluggäste haben es in diesen Fällen oftmals schwer. Bis sie eine Airline soweit haben, dass sie für einen verspäteten oder ausgefallenen Flug entschädigt werden, kann viel Zeit vergehen. Teilweise weigert sich die Fluggesellschaft die Kosten zurückzuerstatten. Damit Fluggäste nicht auf ihren Kosten sitzen bleiben, gibt es Flugrecht.de. Wie das Verbraucherportal für Fluggastrechte funktioniert, erkläre ich euch in diesem Artikel.

Was ist Flugrecht.de?

In der EU-Fluggastrechtverordnung ist verankert, dass Airlines unter bestimmten Bedingungen eine Rückerstattung zu leisten haben. Bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden, einem Flugausfall oder einer Nichtbeförderung aufgrund einer Überbuchung hat der Fluggast das Recht auf eine Entschädigung. Selbst bei eindeutiger Rechtslage leisten die Fluggesellschaften oftmals keine Rückzahlung an Passagiere. Wird eine Entschädigung gezahlt, vergeht bis dahin eine lange und stressige Zeit für die Betroffenen. Um den Fluggästen diesen Prozess zu erleichtern und abzunehmen, gibt es Flugrecht.de. Das Verbraucherportal setzt sich für die Fluggastrechte ein. Überwiegend sind sie damit erfolgreich und holen eine Rückerstattung von bis zu 600€ für die Passagiere raus. Kommt es zu einer Flugverspätung, einer Flugannullierung oder ist der Flug überbucht, gebt ihr den Fall an Flugrecht.de ab. Ist eine Gerichtsverhandlung notwendig, um die Entschädigung zu erzielen, zieht der Fluggasthelfer mit dem Fall vor Gericht. Er übernimmt den gesamten Prozess und fungiert als Inkassounternehmen. Für den Kunden entsteht kein finanzielles Risiko. Er muss nur im Erfolgsfall eine Provision an das Verbraucherportal zahlen. Das Unternehmen wirbt mit einer Erfolgswahrscheinlichkeit von 98%. Wie das Konzept funktioniert, erfahrt ihr im nächsten Abschnitt.

Wie funktioniert Flugrecht.de?

Ihr solltet den Fluggasthelfer erst zur Hilfe ziehen, wenn einer der folgenden Fälle eintritt: Eine Flugverspätung von mindestens drei Stunden, ein Flugausfall oder die Nichtbeförderung wegen Überbuchung. In diesen Fällen steht euch eine Entschädigung von Seiten der Airline zu. Als nächstes stellt sich die Frage, wie die Erfolgsaussichten auf eine Rückerstattung sind. Um das zu prüfen, steht auf der Startseite von Flugrecht.de ein Formular zur Verfügung. Dort tragt ihr folgende Daten ein: die Flugnummer, das Datum, die Fluggesellschaft, den Abflugort und den Ankunftsort sowie gegebenenfalls den Anschlussflug. Daraufhin klickt ihr an, ob es sich um einen verspäteten, annullierten oder überbuchten Flug handelt. Sind alle Daten eingetragen, prüft Flugrecht.de direkt die mögliche Entschädigung. Besteht das Recht auf eine Rückzahlung, könnt ihr den Fall durch eine Vollmacht direkt an das Verbraucherportal weitergeben. Zunächst versuchen die Experten in einer außergerichtlichen Einigung eine Entschädigung von bis zu 600€ für den Kunden zu erzielen. Ist das nicht möglich, ziehen Fachanwälte im nächsten Schritt vor Gericht. Der betroffene Fluggast hat mit all dem nichts zu tun. Alles liegt in der Hand von Flugrecht.de.

 

In der Regel habt ihr das Recht auf eine Entschädigung durch die Airline, wenn diese für die Verspätung, Annullierung oder Überbuchung verantwortlich ist. Bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen wie Unwetter, Streik, Terrorwarnungen und Ähnlichem ist die Airline nicht dazu verpflichtet eine Erstattung an Flugpassagiere zu zahlen. In diesen Fällen macht es keinen Sinn, einen Fluggasthelfer einzuschalten.

Diese Kosten fallen bei der Nutzung von Flugrechte.de an

Vorweg ist festzuhalten: Das Verbraucherportal steht auf der Seite der Passagiere. Es versucht in jedem Fall die Fluggastrechte durchzusetzen und eine Entschädigung zu erzielen. Wenn nötig auch mithilfe einer Gerichtsverhandlung. Für die Kunden ist wichtig: Nur im Erfolgsfall müssen sie an Flugrecht.de zahlen. Diese Provision beträgt 25% von der erzielten Entschädigung plus Mehrwertsteuer. Wird außergerichtlich oder gerichtlich keine Entschädigung für den Kunden erzielt, muss er keine Kosten tragen. Es fallen außerdem keine Kosten für die Einschätzung des Falls über das Formular auf der Startseite an. Wird der Fall erfolglos abgeschlossen, trägt der Fluggasthelfer alle angefallenen Kosten.

Gibt es Erfahrungen mit Flugrecht.de?

Als recht junges Unternehmen wirbt Flugrecht.de bereits mit 16.000 Kunden, für die sie erfolgreich Entschädigungen eingeholt haben. Auf dem Bewertungsportal eKomi schneidet das Unternehmen mit einer Punktzahl von 4,7 von 5 ab. Dort findet ihr insgesamt 531 Bewertungen zu Flugrecht.de. Weitere Erfahrungsberichte könnt ihr auf der Webseite des Unternehmens lesen.

Alternativen zu Flugrecht.de – diese anderen Fluggasthelfer gibt es

Neben Flugrecht.de gibt es noch weitere Verbraucherportale, die sich für Flugpassagiere und ihre Rechte bei Flugverspätung, Flugannullierung und Nichtbeförderung einsetzen. Dazu zählen:

In meinem Lexikon findet ihr vier Verbraucherportale für Fluggastrechte im Vergleich.

Fazit – viele Gründe sprechen für die Nutzung von Flugrecht.de

Was Flugrecht.de macht, können Privatpersonen auch selbst in die Hand nehmen. Das kostet allerdings nicht nur Zeit und Nerven, sondern kann vergleichsweise teuer werden. Um sich die Mühen und das Geld zu sparen, könnt ihr bedenkenlos einen Fluggasthelfer wie Flugrecht.de beauftragen. Es macht Sinn, nur Fälle an das Unternehmen abzugeben, die hohe Erfolgschancen aufweisen. Das könnt ihr zuvor prüfen lassen, um sicher zu sein, dass ihr eine Rückerstattung von der Airline erhaltet. Nur für erfolgreich abgeschlossene Fälle müsst ihr eine Provision an das Unternehmen zahlen. Es entstehen keine Kosten, wenn Flugrecht.de keine Entschädigung erzielt. Als Kunde tragt ihr kein finanzielles Risiko. Insgesamt ist Flugrecht.de eine tolle Möglichkeit, um seine Fluggastrechte durchzusetzen und nicht auf den Kosten für einen verspäteten, überbuchten oder ausgefallenen Flug sitzen zu bleiben.