Es ist wieder so weit – an einigen deutschen Flughäfen wird erneut gestreikt. Welche Airports betroffen sind und was der Streik für euren Flug bedeutet, lest ihr hier.

Ab Dienstag, den 15. Januar 2019, soll wieder an mehreren deutschen Flughäfen gestreikt werden. Der Grund: Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, ver.di, fordert mehr Lohn für das Sicherheitspersonal an den Flughäfen. An den deutschen Flughäfen FrankfurtBremen, Leipzig/Halle, Hamburg, Dresden, Hannover, Erfurt und München sind Streiks geplant. In einer Pressemitteilung von ver.di wurde verkündet, dass Reisende an den Flughäfen erneut „(…) mit starken Einschränkungen im Luftverkehr (…)“ rechnen müssen.

Das müsst ihr über den Streik an deutschen Flughäfen wissen

Wegen der anstehenden Streiks an den Flughäfen Frankfurt, Bremen, Leipzig/Halle, Hamburg, Dresden, Hannover, Erfurt und München wird es am 15. Januar 2019 voraussichtlich erneut zu erheblichen Ausfällen und Verzögerungen im Flugverkehr kommen.

Bereits um 0 Uhr sollen die Streiks an den Flughäfen Hamburg und Hannover beginnen, gefolgt von Frankfurt von 2 bis 20 Uhr und München von 3.30 bis 20 Uhr. Wie lange die Streiks an den Flughäfen Leipzig/Halle, Dresden und Erfurt andauern werden, ist noch nicht bekannt.

Nachdem in der letzten Woche bereits erfolglos in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart und Köln-Bonn für eine Lohnerhöhung des Sicherheitspersonals auf 20€ pro Stunde gestreikt wurde, kündigte ver.di diese Folgestreiks bereits frühzeitig an. Laut den neuesten Tweets der betroffenen Airports und Airlines sollen sich Fluggäste bereits vor der Anreise zum Flughafen über den aktuellen Stand ihres Fluges informieren. Passagieren, die ihren Urlaub über einen Reiseveranstalter gebucht haben, wird geraten, sich mit diesem in Verbindung zu setzen.

Wo finde ich Informationen über meinen Flug?

Ob auch euer Flug von dem neuesten ver.di Streik an den Flughäfen betroffen ist, erfahrt ihr also direkt von euren Airlines oder bei euren Reiseveranstaltern, über die ihr eure Reise gebucht habt. Kontaktiert sie bestenfalls noch vor eurer Anreise zu den Flughäfen und bringt so in Erfahrung, ob eure Maschine am morgigen Tag starten wird oder welche Alternativen euch im Streikfall zur Verfügung gestellt werden können.

Ver.di Streik an Flughäfen

Ob euer Flug direkt von dem Streik betroffen ist oder nicht: Ihr solltet am morgigen Tag ausreichend Zeit einkalkulieren, da es zu Verzögerungen bei allen Abläufen kommen kann.

Diese Rechte habt ihr bei einem Streik

  • Sollte euer Flug wegen des Streiks gestrichen werden, habt ihr das Recht auf eine Alternativbeförderung. Eine Entschädigung oder Ausgleichszahlung steht euch erstmal nicht zu. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und darauf hingewiesen, dass es sich hier um außergewöhnliche Umstände handelt, die von der Fluggesellschaft nicht kontrolliert werden können.
  • Jeder Passagier hat ein Recht auf Mahlzeiten und Getränke. Der Zeitpunkt, ab dem sich die Airline kümmern muss, hängt von der Distanz zum Zielort ab. Passagiere, die Kurzstrecke fliegen, bekommen ihre Betreuungsleistungen ab zwei Stunden Wartezeit.
  • Wenn der vorgesehene Flug auf den nächsten Tag verschoben wird, muss euch die Airline die Hotelunterbringung und den Transfer dorthin und zurück bezahlen. Sollte sich die Fluggesellschaft nicht ausreichend um euch kümmern, ist es ratsam, alle Belege der zusätzlichen Ausgaben aufzubewahren und nachträglich in Rechnung zu stellen.
  • Erst wenn der Passagier nachweisen kann, dass sich die Airline nicht ausreichend um Alternativen für ihre Fluggäste gekümmert hat, besteht im Einzelfall ein Anspruch auf Entschädigung.
  • Informiert euch jetzt bei Flightright über eure Fluggastrechte und holt euch euer Geld zurück. Mehr über Fluggastrechte lest ihr außerdem in meinem Reisemagazin.

Sollte es weitere Informationen zum neuesten Streik an deutschen Flughäfen geben, lest ihr sie natürlich bei mir. Ergänzend findet ihr in meinem Reisemagazin weitere informative Artikel rund um das Thema Fluggastrechte.

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