Eure gebuchte Reise soll ein Error Fare gewesen sein? Der Anbieter will mehr Geld oder hat die Reise einfach wieder storniert? In unserem Reisemagazin erfahrt ihr, wie eure Rechte bei Preisfehlern aussehen.
Preisfehler bei der Urlaubsbuchung – Wie ist die Rechtslage?
Unser Leser Johannes hat bei uns eine Malediven-Reise gefunden. Wie ihr wisst, wir sind nur der Vermittler und helfen euch, die besten und preiswertesten Angebote zu finden. Die Reise selbst wird dann über den jeweiligen Reiseveranstalter gebucht. Johannes hat eine Malediven-Reise zum Schnäppchenpreis von 2.188€ für zwei Personen gebucht.
Dies wurde vom Reiseveranstalter zunächst auch schriftlich bestätigt. Später berief sich der Reiseveranstalter allerdings auf einen angeblichen Preisfehler. Wegen höherer Flugkosten könne die Reise zu dem ursprünglichen Preis nicht durchgeführt werden. Unser Leser erhielt daraufhin eine zweite Buchungsbestätigung über 2.822€. Vorsorglich hat der Reiseveranstalter den Vertrag wegen Irrtums angefochten. Johannes wollte jetzt natürlich wissen, welche Rechte er hat und ob er den Differenzbetrag von 634€ zahlen muss.
Anwältin klärt auf – Grund für Preisfehler ist entscheidend
Grund genug für uns, Reiserechtsexpertin und Rechtsanwältin Celina Werbinsky zu befragen. Sie hat uns dazu Folgendes erklärt:
„Der Reisevertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Ein verbindliches Angebot gibt der Reiseveranstalter durch Veröffentlichung auf der Internetseite allerdings noch nicht ab. Das Angebot liegt vielmehr erst in der Bestellung des Kunden, die Reise zu dem auf der Internetseite des Reiseveranstalters angegebenen Reisepreis abschließen zu wollen. Mit der Reisebestätigung des Reiseveranstalters nimmt dieser das Angebot des Kunden an und der Reisevertrag wird zu den entsprechenden Konditionen geschlossen. Das heißt, im vorliegenden Fall hat Johannes mit dem Reiseveranstalter einen Reisevertrag zu dem im Internet angegebenen Reisepreis in Höhe von 2.188€ geschlossen. Denn der Reiseveranstalter hat dem Kunden eine schriftliche Buchungsbestätigung zukommen lassen. Achtung: Der Reiseveranstalter hat dem Kunden hier eine zweite Buchungsbestätigung über 2.822€ zugesandt. Darin liegt wiederum ein neues Angebot des Reiseveranstalters, einen Reisevertrag über 2.822€ abschließen zu wollen. Johannes hat dieses Angebot jedoch nicht angenommen. Das bloße Schweigen hat im Rechtsverkehr grundsätzlich keine Bedeutung.“
Kalkulationsirrtum kein triftiger Grund für Preiserhöhung
„Also: Es bleibt bei dem (ursprünglichen) Reisevertrag zu einem Reisepreis von 2.188,00 EUR. Der Reiseveranstalter ist grundsätzlich an den geschlossenen Reisevertrag gebunden. Es stellt sich die Frage, ob er berechtigt gewesen ist, den Reisevertrag nachträglich wegen Irrtums anzufechten. Die Anfechtung eines Reisevertrages kann nur im Einzelfall und bei Vorliegen eines zur Anfechtung berechtigenden Irrtums erfolgen.
Ein solcher Irrtum kann in Form des Erklärungsirrtums vorliegen, wenn bspw. aufgrund eines Systemfehlers in der Software die Reise zu einem falschen, da zu niedrigen, Preis angeboten wurde. Voraussetzung hierfür ist, dass der Fehler auf einem Irrtum beruht, welcher einem Verschreiben oder Versprechen gleich kommt. Ein solcher Fall liegt insbesondere dann vor, wenn der Erklärende (Reiseveranstalter) zwar seine Angaben in den Computer fehlerfrei eingibt, die von ihm genutzte Software diese Daten aber auf dem Weg zum Empfänger fehlerhaft verändert. Im gegebenen Fall wurden die Preise allerdings richtig in den Computer eingegeben und auch weiter verarbeitet. Der Reiseveranstalter möchte den Vertrag anfechten, weil er die Reise aufgrund höherer Flugkosten nicht zu dem bestätigten, niedrigeren Reisepreis anbieten kann. Man spricht hier von einem sog. Kalkulationsirrtum. Ein Kalkulationsirrtum berechtigt grundsätzlich nicht zur Anfechtung des Vertrages; die Kalkulation liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters.
- Speichert auf jeden Fall jegliche Korrespondenz mit dem Reiseanbieter
- Nehmt auf keinen Fall das neue Angebot an
- Lest euch genau durch, was der Veranstalter als Grund für die Preiserhöhung angibt
- Wägt ab, ob es sich um einen Irrtum handelt
- Fragt im Zweifel noch einmal bei eurem Anwalt nach und kündigt dies auch beim Anbieter an
- Seid hartnäckig, das zahlt sich in vielen Fällen aus
Aber Achtung: Der Vertragspartner (Kunde), der bereits bei Vertragsschluss erkennt oder erkennen muss, dass die Erklärung des anderen auf einem derartigen Irrtum beruht und deshalb annehmen muss, dem Vertragspartner (Reiseveranstalter) ist die Durchführung des Vertrages unzumutbar, handelt nach Ansicht der Gerichte rechtsmissbräuchlich, wenn er auf die Durchführung des Vertrages besteht.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn zwischen dem realistischen und dem veröffentlichten Reisepreis eine nicht zu übersehene Diskrepanz liegt und vergleichbare Angebote deutlich teurer sind. Die Rechtssprechung hat eine Differenz von 2.000,00 EUR für nicht zumutbar erachtet.
Fazit: Unser Leser hat einen Reisevertrag zu dem ersten Reisepreis in Höhe von 2.188,00 EUR geschlossen. Dieser Vertrag ist für den Reiseveranstalter bindend, ein Recht zur Anfechtung bestand nicht. Der Differenzbetrag in Höhe von 634,00 EUR muss nicht geleistet werden, da kein entsprechender Vertrag geschlossen wurde. Der Kunde kann vielmehr auf die Durchführung des Vertrages zu den ersten Konditionen bestehen.“
Leser Johannes hat Glück – Preisfehler gilt
Unser Leser Johannes hat also Glück gehabt. Er kann zum gebuchten Preis ins Paradies fliegen. Wie ihr gesehen habt, ist es aber nicht ganz leicht zu durchschauen, ob man als Kunde tatsächlich ein Recht auf den ursprünglich gebuchten Preis hat, oder nicht. Achtet in erster Linie auf die jeweilige Begründung des Anbieters dafür, warum der Preis letztendlich erhöht wurde.
Hallo, ich habe ein Hotel gebucht welches einen Preisfehler hatte. Reiseveranstalter hat mir die Eingangsbestätigung geschickt, die Buchungsbestätigung und den Hotelvoucher zukommen lassen. Ich habe Flüge und einen Mietwagen gebucht. Muss der Reiseveranstalter jetzt dafür aufkommen? Denn ohne das Hotel möchte ich dort nicht mehr hinfliegen.
Hallo.
Habe am 26.02. für Oktobet Nach Dom Rep Pauschalreise für 14 Tage p.p 1.160 Euro Gebucht.
Habe Reisebestätigung und Rechnung Bekommen
Ein Teil der Reise habe ich Überwiesen.08.03 bekam ich Ein Email. Die Mitarbeiterin hätte Einen Preisfehler gemacht.Die Reise koste jetzt 5.440 Euro.Es wird bis am 20.03 gewartet.Wenn ich mit dem Neuen Preis nicht Einverstanden bin ,gehen sie vom Vertrag raus.
Ist das Möglich?
Oder sollte ich lieber zu einem Anwalt?
Hallo,
ich habe per Telefon ein Zimmer gebucht und sollte das per email noch mal schreiben mit meinen persönlichen Daten. Auf dem Hotelportal wie auch auf deren eigene Website war nur die Rede von Parkplätzen in 250 m Entfernung und von Carport/Garage. Ich interpretierte das so, dass diese kostenlos wären, was aber so nirgendwo stand. Da mir das aber wichtig war, habe ich das in der Email explizit so gefordert: „wie telefonisch besprochen buche ich nun das Zimmer Nr. 5 für 49 EUR/Tag ohne Frühstück vom 27.12.2023 bis 01.01.2024 (5Tage) mit kostenlosen Parkplatz. Bitte um kurze Bestätigung.“
Danach bekam ich eine Bestätigung aber mit kostenpflichtigen Parkplatz und auf Nachfrage, meinte man, dass Sie gar keine kostenlosen Parkplätze hätten und dies auch nirgend stünde. Ich hätte bei der schrift. Buchung einen nicht besprochenen Vermerk gemacht. Es wäre dennoch eine verbindliche Buchung zustande gekommen und müsste laut deren AGBs 100 EUR Bearbeitungsgebühr für die Stornierung bezahlen. Die AGBs waren vor der Buchung nirgendwo einsichtig und wurde mir erst mit der Buchungsbestätigung geschickt. Sie würde mir auf 50 EUR entgegenkommen, aber eigentlich finde ich das nicht okay, weil meine schriftlich Buchungsanfrage nicht mit deren Buchungsbestätigung übereinstimmt. Aber gerechterweise stand auch nirgendwo was von kostenlosen Parkplätzen und wurde auch telefonisch nicht thematisiert. Das war ja der Grund, wieso ich dieses explizit in meine schriftlich Buchung reingenommen hatte. Was tun?
Hallo Urlaubsguru, ich buchte eine Flusskreuzfahrt Donau bei Weltenbummler am 23.1.23 und machte eine Anzahlung. Nach ca 5 Wochen am3. 3.23 erhielt ich eine Mail von meinem Reisebüro, dass durch einen Systemfehler ein falscher Reisepreis entstanden ist und wir müssen pro Person 300 Euro mehr bezahlen. Ich habe das abgelehnt, weil ich der Meinung bin, das es nicht unser Fehler war. Habe daher storniert. Wäre ich im Recht gewesen?
Hallo Urlaubsguru,
Mein Freund und ich haben eine Pauschalreise über einen Reiseveranstalter „Schau ins Land“ eine Reise vom 07.12.2022 – 16.12.2022 in die Dom. Rep. gebucht.
Lt Angebot haben wir uns einen Direktflug von München nach Punta Cana rausgesucht mit der Airline Eurowings Discover. Es hätte auch noch Flüge mit einer Zwischenlandung und Billigairlines gegeben, wo der Preis deutlich günstiger gewesen wäre.
1 Monat vor Abflug, haben wir eine Umbuchung seitens des Reiseveranstalters erhalten mit“Flugzeitänderung“, dass unser Flug von München über Frankfurt nach Punta Cana geht. Hier war wenigstens noch die Lufthansa angeführt. Als wir in Frankfurt ankamen, wurden wir mit der Billig Airline Smartlynx abgespeist ( FRA – PUJ).
Ich habe mich im Internet bereits etwas informiert, dass das hier ein Reisemangel ist und wir anspruch auch eine Ausgleichzahlung haben?
Ich habe mich auch schon mit dem Reisebüro in verbindung gesetzt, aber sie stellen auf stur, dass das hier keinen Reisemangel darstellt.
Als Passagier kann es meines erachtens nicht sein, eine deutlich günstigere Umbuchung inkl. Zwischenlandung und Billigairline den selben Preis, wie für eine deutlich bessere Airline sowie ohne Zwischenstopp zu verlangen?
Können Sie mir hierzu Bitte weiterhelfen?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen,
Ich hab über Booking.com ein Hostelzimmer in Lissabon für 5€ gebucht. Das Hostel hat mich heute beim checkin informiert, dass das ein fehler war und es eigentlich 29€ kostet. Ich könne stornieren oder den neuen Preis bezahlen und soll mich bei Booking beschweren. Booking hat dann heute eigenmächtig storniert. Neue Hostels sind viel teurer. Kann ich auf die Buchung bestehen? Da diese Systeme dynamisches Pricing einsetzen kam mir der Preis zwar sehr günstig, aber im Rahmen des möglichen vor, immerhin kostet ein Hostel was normal 12€ hat auch manchmal 50€ (gleiches Bett aber in der Hochsaison). Wenn ich storniere, muss ich immer eine Gebühr zahlen, warum gilt sowas nicht auch für Plattformen oder Unterkünfte?
Moin zusammen. Habe mit schauinsland Reisen eine Reise gebucht. Hab auch alles bekommen an Unterlagen und ein paar Stunden später kam auch die Geschichte das es ein Tippfehler beim Preis war und sie diesen Vertrag anfechten. Es waren aber mehrere Angebote ich gleichen Preisbereich drin. Dann hätten sie ja bei allen einen Tippfehler ge habt sehr komisch. Bekomme trotz der gedrehten Anfechtung jetzt noch Mails für die Reise mit Unterlagen und Daten. Lohnt es sich wegen sowas zum Anwalt zu gehen? Jemand Erfahrungen?
Hallo,
das scheint wohl dieses Jahr Masche zu sein.
Haben Ende letzten Jahres eine 8tägige Reise für 1.700€ nach Italien (2Erwachsene 1 Kind) gebucht. Nun kam eine eMail, dass es sich um einen Tippfehler der Angestellten gehandelt hätte. Der Reisepreis wäre doppelt so hoch! Hätte ein Tippfehler, nicht bereits bei der Buchungsbestätigung auffallen müssen?
Wir fanden den Preis jetzt auch nicht überdurchschnittlich günstig, da unsere vergangenen Italienreisen immer in dieser Preisklasse lagen.
Kann ich dagegen angehen, oder muss ich den Urlaub ausfallen lassen?
Hallo Freunde, ich und meine Frau haben frisch geheiratet und haben vor 3 Wochen unsere Flitterwochen Malediven in 2Monaten bei TUI gebucht und wir erhielten auch eine Bestätigung. Gestern erhielten wir eine Mail von TUI, dass uns ein falscher Reisepreis (5.200€) bestätigt wurde und es stand noch… „Wir fechten hiermit den Reisevertrag wegen Erklärungsirrtums an. Er ist
damit nichtig““. Wir können jetzt innerhalb 2 Wochen kostenlos stornieren oder sollen knapp 3.000€ mehr zahlen. Was sind hier meine Rechte? Warum wird mir eine Option mit „kostenfrei Stornieren“ angeboten, wenn der Vertrag eh „nichtig“ ist. Was passiert wenn ich sage nein ich mache nichts?
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Hallo Urlaubsguru,
wir haben im Januar unseren Sommerurlaub (mit 2 Kindern) nach Griechenland gebucht und uns für eine Suite mit zwei Räumen entschieden. In der Buchungsbestätigung ist Suite angegeben. Eine Anzahlung haben wir geleistet. Gestern erhielten wir vom Reiseveranstalter eine Mail, dass ein „Ausschreibungsfehler“ vorliege und unser Zimmer von Suite auf Bungalow geändert werde. In der Hotelbeschreibung ist das Bungalow deutlich kleiner und hat nur einen Raum. Können wir dagegen vorgehen? Selbst wenn wir die Reise stornieren würden, finden wir zu den Konditionen kein vergleichbares Angebot mehr mit Frühbucherrabatt o.ä. Gibt es Erfahrungen mit Downgrades?
Ich freue mich auf eine Rückmeldung und sende herzliche Grüße
Anna
Hallo zusammen, ich habe ein Angebot von SKR Reisen über deren Website gebucht und bekam mit der Eingangsbestätigung eine sog. „Optionsbestätigung“. Ich müsse wissen, dass sich ein Flugaufpreis von 200 Euro ergeben habe, und ob ich dem zustimmen würde.
Wenn ich die Flüge bei Lufthansa direkt buchen würde, kosteten die knapp 400 Euro, also nichts wirklich Horrendes- mit welchen Flugkosten hat man bei SKR ursprünglich kalkuliert, frage ich mich.
Wenn ich nicht annehme, kommt kein Vertrag zustande, aber auch keine schöne Reise.
Nehme ich an, fühle mich über den Tisch gezogen, auch unschön. Vor allem könnte mir dann womöglich noch eine weitere Preiserhöhung bis Urlaubsantritt ins Haus flattern??
Gibt’s hier ähnliche Erfahrungen mit SKR Reisen?
Grüße aus NRW
Anne
Hallo, Ich habe folgenden Fall zu berichten vielleicht können sie mir helfen.
Ich habe am Montag eine Pauschalreise bei Ltur gebucht. Zwei Wochen Mexiko mit Hotel und Flug für 1463€ pro Person.
Flug Frankfurt – Cancun. Habe ganz normal über ltur Kundenservice am Telefon gebucht. Kurz darauf kam auch schon die Rechnung und alle Unterlagen einschließlich Buchungscode für Condor ect. für mich schien alles in Ordnung und freute mich über ein gutes Angebot das ich ergattern konnte. Da die Freude groß war habe ich mir dann noch extra Sitzplätze bei Condor gegönnt. Zweimal Premium für den Hinflug und zweimal Business für den Rückflug.(Eine Überraschungen für meine zukünftig Frau da es unsere vorgezogene Hochzeitsreise werden soll). Also bei Condor mit dem Buchungscode eingeloggt und für den Hinflug und Rückflug ein Upgrade mit Sitzplatz Reservierung usw. gemacht. Auch dieses mal wieder alles ok. Bestätigung und Rechnung ect. erhalten. Heute habe ich dann nochmal bei Ltur angerufen weil meine Rail&Fly Tickets noch nicht da waren. Die Mitarbeiterin am Telefon meinte nur die müssten im Anhang der ersten Rechnung sein, aber sie würde mir die Unterlagen nochmals zusenden. Als ich dann die erneuten Unterlagen öffnete traf mich fast der Schlag, nun waren aus meinen ursprünglichen 2926€ plötzlich 4546€ geworden. Ich habe natürlich darauf hin sofort nochmal mit Ltur telefoniert um die Sache klar zu stellen. Da wurde mir so nebenbei mitgeteilt, dass es wohl am Wochenende zu einem Systemfehler kam und so die Preise für die Flüge falsch gewesen sind. (Da ich aber aus dieser Rechnung für eine Pauschalreise gar keine Einzeln aufgeführten Preise sehe, kann mir ja nicht vorgeworfen werden das es ein Error ist)
Ich würde noch ein eine email diesbezüglich bekommen wo ich entweder den neuen Preis akzeptieren könnte und wenn nicht Ltur vom Vertrag zurücktreten könnte. Ich bin echt stinksauer. Habe auch gleich eine Email an den Kundenservice von Ltur geschickt, dass ich nicht einverstanden bin mit dem neuen Preis und sie mir wieder eine Rechnung mit dem ursprünglichen Preis schicken sollen. Für den Fall das sie nicht kulant mit diesem Vorgang umgehen habe ich ihnen zusätzlich und vorsichtshalber gleich noch die Rechnung von Condor für die bezahlten Sonderleistungen in Höhe von 1800€ geschickt die sie mir natürlich dann erstatten müssen. Ich bin echt gespannt wie Ltur nun weiter verfahren wir. Was soll ich machen? Eine Antwort von Ltur habe ich noch nicht erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas
Update: Ltur besteht auf ihr Recht der Anfechtung! Ein echt trauriger Verein! Ich weiß jedenfalls wenn ich in Zukunft meide!
@Andreas…kannst du uns bitte ein Update geben, wie sich LTUR verhält?
Hallo zusammen. Ich habe 7 Tage jugendherberge gebucht. In der buchungsbestätigung wurde aufgelistet : Beispiel.
2 Erwachsene 500€
1 Kind 200€
In der Summe stand dann, zu zahlender Betrag: 300€. Also das Kind wurde in der Summe nicht berücksichtigt. Ich bin dann davon ausgegangen das ich 300€ zahle. Bei Abreise wollte man dann 700€ haben. Es sei ein Fehler von denen im System passiert und ich müsse die 700€ zahlen. Stimmt das? Wenn das System einen Fehler macht ist das doch nicht meine Schuld. Ich weiß ja nicht warum das Kind in der Summe nicht drin ist. Hätte ich nachfragen müssen? LG Uwe
Hallo Urlaubsguru, ich habe ein Problem. Ich habe bei Holidaycheck eine Reise gebucht bei TUI incl. Flex Tarif. Nachdem ich die Bestätigung von TUI bekommen habe war der Tarif nicht mehr dabei. Ich habe aber bereits die Anzahlung plus die Gebühren für den Flextarif separat überwiesen. Was kann ich jetzt tun? Ich habe es ja schriftlich dass ich den Tarif mit gebucht habe. Wenn ich jetzt stornieren wollte müsste ich 40 % Stornokosten zahlen. Heike
Hallo Urlaubsguru,ich habe eine Ai Reise nach Malle für Ende September gebucht.Habe die Reisebestätigung und Rechnung erhalten und die Anzahlung getätigt.4 Tage später bekomme ich eine E-Mail von Tui :Wir fechten hiermit den Reisevertrag wegen Erklärungsirrtums an. Er ist damit nichtig. Könne Sie mir da Tipps geben? mfg.Marc
Hi Leute, ich habe gestern über CHECK24 einen 14 tägigen Hotelaufenthalt auf einer griechischen Insel für 1€ gebucht und sofort eine Buchungsbestätgung sowie Hotelvoucher ( auf dem der Preis nicht steht ) erhalten. Der Euro wurde auch schon abgebucht. Mir ist schon klar dass das n Fehler ist, ich habs eigentlich nur spaßeshalber gebucht. Was mach ich wenn sich niemand bei mir meldet ? :)
Servus, Wie ist das ausgegangen?
Ich hab gerade auf booking genau wie du spaßeshalber für 7 Euro ein Wellness hotel in südtirol für eine Suche gebucht.
Magst ma bitte direkt berichten?
LG
Hallo Urlaubsguru,
ich habe über ein Touristenbüro ein Hotel in Österreich gebucht. Ich habe eine Reservierungsbestätigung bekommen. Der Preis für zwei Zimmer liegt in der Bestätigung bei 2.005€.
Da das Hotel nach 14 Tagen die Anzahlung noch nicht auf meiner Kreditkarte belastet hat, habe ich beim Touristenbüro nachgefragt. Diese sagten, dass ich mich direkt mit dem Hotel in Verbindung setzten soll, da diese das Hotel ja nur vermittelt haben.
Das Hotel teilte mir mit, dass der Preis beim Touristenbüro nicht mit dem Preis des Betriebes übereinstimmt.
Mir wurde daraufhin per E-Mail ein „korrektes“ Angebot unterbreitet. Wir sollen nun 2.982€ zahlen.
Unter der EMail wurde noch geschrieben: „Es tut uns leid, dass der technische Fehler, der außerhalb unseres Einflussbereiches liegt, passiert ist. Sollten Sie unser Angebot trotzdem annehmen, freuen wir uns auf Ihren Besuch im nächsten Winter.“
In den AGB des Touristenbüro steht, dass der Vertrag durch Bestätigung des Touristenbüros zustande kommt.
Ich würde sagen, dass ich einen verbindlichen Vertrag geschlossen habe und auf den bestätigten Preis bestehen kann. Ist das richtig?
Hallo,
Wenn der RV eine Zahlungsbestätigung inkl Rückzahlung eines zuviel bezahlten Betrages schickt, obwohl der Reiseteilnehmer die Restzahlung noch nicht getätigt hat (evtl. interner Buchungsfehler, da buchungsnummer korrekt ist, zu zahlender Betrag jedoch zu hoch), ist der Reiseteilnehmer dazu verpflichtet den RV darauf hinzuweisen oder kann man sich freuen, dass die Rechnung ausgeglichen ist?
Hallo Urlaubsguru,
Ich stell mich darauf ein, dass ggf die Reisekosten eingefordert werden. Gibt es sowas wie ein point of no return, ab dem dieser Fehler nicht mehr Rückgängig gemacht werden kann, zb Reise hat stattgefunden?
Danke und viele Grüße
Hallo Urlaubstante,
das ist rechtlich leider sehr schwammig. Einen konkreten Punkt gibt es da leider nicht…
Wenn du es genau wissen möchtest, solltest du vielleicht eine kostenlose Rechtsberatung konsultieren, da ich auch kein Rechtsexperte bin. :)
Liebe Grüße
dein Urlaubsguru
Hallo Urlaubstante,
natürlich kannst du abwarten, wie sich die Situation entwickelt. Sofern der Fehler allerdings auffällt und angesprochen wird, solltest du darauf vorbereitet sein, dass die Zahlung rückgängig gemacht werden kann.
Liebe Grüße
dein Urlaubsguru
Hallo Urlaubsguru, ich habe eine Pauschalreise über Check24 (Reisebüro) mit Schauinsland (Reiseveranstalter) gebucht. Diese Reise wurde ca. 2 Monate vor Reisebeginn auf mein Check24- Kundenkonto als „kostenlose Stornierung“, also auf storniert gesetzt. Ich war sehr froh darüber, weil ich diese Reise wegen Corona nicht mehr antreten wollte. 2 Wochen später meldet sich Check24, dass die kostenlose Stornierung nur ein Anzeigefehler war und haben die Reise wieder auf Aktiv gesetzt. Leider habe ich keine schriftliche Stornierungsbestätigung bekommen. Diese Stornierung war nur im Kundenkonto bei Check24 sichtbar, welche ich vorsichtshalber ausgedruckt habe. Wenn ich die Reise nun storniere, würden laut AGB Stornokosten anfallen. Kann ich auf eine kostenlose Stornierung bestehen? Schließlich stand es so auf meinem Kundenkonto bei Check24.
Hallo Urlaubsguru, danke für Deine Antwort. Bin auch kein Rechtsexperte, aber ich denke ohne eine Stornierungsbestätigung, werde ich keine Rechtsanspruch haben. Ich lasse es auf mich zukommen. Selber stornieren werde ich nicht (die Kosten sind mir einfach zu hoch), notfalls werde ich verreisen. Nochmals vielen Dank und liebe Grüße, Mightymike
Hallo mightymike,
aus meiner Sicht ist die Anzeige, ohne offizielle Mitteilung über die Stornierung nicht ausreichend.
Das ist zwar sehr ärgerlich, aber so wurde keine rechtlich sichere Stornierung abgeschlossen.
Da ich jedoch kein Rechtsexperte bin solltest du dich, um ganz sicher zu gehen, nochmal eine Rechtsberatung konsultieren. Dort kann man dir ein ganz zutreffendes Feedback geben.
Liebe Grüße
dein Urlaubsguru
Hallo Urlaubsguru, wie verhält es sich denn in diesem Fall? Ich habe eine Email vom Vermittler bekommen: „Ihr Reiseveranstalter XXX hat Ihre Buchungsanfrage bestätigt. Ihre Reisebestätigung und Rechnung mit vielen wichtigen Informationen finden Sie im Anhang.“
In der Email ist der ursprüngliche Preis zu sehen. In der angehängten PDF-Datei ist plötzlich ein mehrfach höherer Preis.
Kann ich die Email als Bestätigung ansehen, und das PDF als neues Angebot?
LG
Florian
Hallo Florian,
normalerweise sind hier die Vertragsunterlagen entscheidend, die du annehmen musst. Das wäre in deinem Fall die PDF. Da PDF und Mail nicht übereinstimmen, handelt es sich i.d.R. dann um ein neues Angebot.
Dementsprechend solltest du hier vorsichtig sein.
Um ein rechtlich ganz sicheres Feedback zu bekommen, solltest du dich allerdings an eine Rechtsberatung wenden. Ich bin leider kein Rechtsexperte.
Liebe Grüße
dein Urlaubsguru
Hallo, habe jetzt leider auch dieses Problem mit einem Error fare …
Folgendes ist passiert .
Wir waren am Samstag in einem Reisebüro , haben der netten Frau beschrieben was wir uns vorstellen und unser Budget genannt .
Bei der Suche ist sie auf ein Angebot gestoßen das unglaublich erschien . 11 Tage Ibiza AI mit Suite für 3 Personen für Gesamt 1224 € . Wir haben nicht lange überlegt und direkt gebucht . Es kam auch unmittelbar eine Mail vom Veranstalter in der ich mich für ihr Portal anmelden soll .
Darin stand auch der Preis für den wir gebucht haben ! Dienstag wurde dieser auch komplett bezahlt . Gestern kam auch das der Betrag eingegangen und verbucht wurde .
Ich habe daraufhin auch auf dem Portal nachgeschaut und plötzlich wurde mir ein Preis von über 6000€ angezeigt und die 1224 nur als Anzahlung abgezogen . Heut Nacht kam seltsamerweise ne buchungsbestätigung über den neuen Preis und was noch zu zahlen sei . Sollte mich jetzt aber wieder mit anderem Code auf dem Portal anmelden , was ich nicht mache .
Muss noch sagen das die Angestellte im Reisebüro mehrmals ihr System aktualisiert hat und immer wieder der Preis von 1224€ angezeigt wurde und sie uns auch gesagt hat das dieser Preis saved ist wenn wir buchen .
Jetzt meine Frage … Was ist bindend ?
Hallo Ralf,
sofern du eine Buchungsbestätigung über den Preis bekommen hast, zu dem du gebucht hast, ist dies bindend.
Bei der Rückmeldung mit dem teureren Preis handelt es sich lediglich um ein neues Angebot. Sofern du dies nicht annimmst, verfällt dieses.
Liebe Grüße
dein Urlaubsguru