Ihr Traum war es, Pilotin zu werden. Tests und Aufnahmeprüfungen der Lufthansa waren bereits bestanden, die ersten beiden Runden des Auswahlverfahrens erfolgreich abgeschlossen. Doch dann kam die Ernüchterung: Laut Mindestgröße für Piloten, sei sie 3,5 Zentimeter zu klein. Nachdem die Bewerberin 2014 bereits vor dem Landgericht Köln klagte, entscheidet heute das Bundesarbeitsgericht.

Wie ein Lauffeuer verbreitet sich am heutigen Donnerstag der Fall einer sich diskriminiert fühlenden Piloten-Anwärterin der Lufthansa. Sie sei 3,5 Zentimeter zu klein für den Job, hieß es – ihr Traum vom Fliegen wurde also innerhalb weniger Sekunden von der Fluggesellschaft zum Platzen gebracht. Verwunderlich, denn die Anwärterin hatte bereits zwei Bewerbungsrunden inklusive Tests und Aufnahmeprüfungen bestanden.

Stellt sich nun also die Frage: Warum fiel der Lufthansa nicht im Vorfeld auf, dass die Mindestgröße für Piloten in diesem Fall nicht erfüllt wird? Und ist es überhaupt rechtens, eine Mindestgröße für Piloten zu bestimmen, ohne dabei einen Unterschied zwischen Frauen und Männern vorzunehmen? Fakt ist: Die junge Frau fühlt sich aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt und zieht vor Gericht.

Mindestgröße für Piloten – eine Bestimmung der Lufthansa

Wer Pilot werden will, der hat einen harten Weg vor sich. Die Aufnahmetests sind hart, die Auswahlkriterien streng. Gerechtfertigt, wenn man bedenkt, wie viel Verantwortung auf einem Piloten lastet, der eine Maschine mit voller Besatzung von A nach B fliegt. Körperliche Fitness und psychische Belastbarkeit sowie hervorragende Deutsch- und Englischkenntnisse sind aber nicht die einzigen Bedingungen, die ein Bewerber mitbringen muss. Bei der Lufthansa nämlich, einer der begehrtesten Ausbilder der Fluggesellschaften, müssen die Bewerber zusätzlich eine Mindestgröße für Piloten mitbringen: 1,65 Meter – wer kleiner ist, wird im wahrsten Sinne des Wortes aussortiert. Zudem ist aber auch die Maximalgröße für Piloten laut Tarifvertrag der Lufthansa geregelt: 1,98 Meter.

Mit dieser Regelung will die Lufthansa sicherstellen, so der Firmensprecher Helmut Tolksdorf, dass jeder Pilot und jede Pilotin unter allen Umständen in der Lage ist, die im Cockpit vorhandenen Bedienelemente erreichen zu können. Schließlich gebe es eine Vielzahl verschiedener Flugzeugtypen, die möglichst von allen Piloten und Pilotinnen geflogen werden sollen. Andere Fluggesellschaften hingegen nehmen nicht ganz so strenge Bedingungen in ihren Regelkatalog auf. Während die Lufthansa-Tochterfluggesellschaft Swiss zum Beispiel eine Mindestgröße von 1,60 Meter vorgibt, entfällt diese zu erfüllende Bedingung bei Airberlin ganz.

Diskriminierung des weiblichen Geschlechts

Kommen wir also zum Fall der Klägerin zurück. Warum die Lufthansa der Anwärterin erst im Nachhinein mitteilte, dass sie zu klein für den Job sei, bleibt wahrscheinlich vorerst ungeklärt. Bereits vor einigen Jahren ereignete sich diese Geschichte, woraufhin die angehende Pilotin bereits am 28.11.2013 vor das Arbeitsgericht Köln zog. Ihr Argument war, dass Frauen generell im Schnitt kleiner sind als Männer und in ihrem Fall daher eine Diskriminierung des weiblichen Geschlechts vorliege. Das Landesarbeitsgericht äußerte seine Bedenken gegenüber der von der Lufthansa festgelegten Mindestgröße für Piloten und stimmte der Klägerin zu, dass ihr Persönlichkeitsrecht fahrlässig verletzt wurde – aufgrund ihres Geschlechts.

Doch mit diesem Zuspruch war die Piloten-Anwärterin nicht zufrieden, immer hin sehe sie keine Chance, ihren Traum bei dieser Fluggesellschaft verwirklichen zu können. Daher zog sie im nächsten Schritt vor das Bundesarbeitsgericht. Ihre Forderung: Eine Mindestentschädigung von 15.000€ sowie Schadensersatz von 120.000€. Wie die Richter in Erfurt entscheiden, werden wir sicherlich im Laufe des Tages erfahren.

+++Urteil+++

Obwohl das Bundesarbeitsgericht eingeräumt hat, dass es sich tatsächlich um eine Diskriminierung des weiblichen Geschlechts handle, wiesen sie die Klage ab. Grund dafür sei die tarifrechtliche Regelung der Lufthansa. Außerdem sei der Klägerin kein Schaden entstanden, sodass die geforderte Summe gerechtfertigt sei. Dennoch räumte die Fluggesellschaft ein, dass sie sich bezüglich der Mindestgröße für Piloten noch einmal zum Gespräch mit den Tarifpartnern zusammensetzen. Die Klägerin erhält nun eine Summe von 14.175€ von der Lufthansa.

Was haltet ihr von der Mindestgröße für Piloten?

Wie steht ihr zur Mindestgröße von Piloten? Findet ihr diese Forderung gerechtfertigt? Oder seid ihr der Meinung, dass für Männer und Frauen gesonderte Mindestgrößen festgelegt werden sollten? Das Kommentarfeld steht euch frei, ich freue mich auf eine hitzige Diskussion! Und falls ihr selbst von dieser Regelung betroffen seid, scheut euch erst Recht nicht, mir euren Fall zu schildern.