Ihr habt eine Reise über Ab-in-den-Urlaub oder Urlaubstours.de gebucht, seid im Besitz eines Ab-In-Den-Urlaub-Deals-Gutscheins oder habt mit diesem bereits einen kommenden Urlaub gebucht? Ich erkläre euch, was ihr nach der Unister Insolvenz beachten müsst und wo ihr nun eure Forderungen anmelden könnt!
Es ist ein Fall, der täglich mehr und mehr Fragen aufwirft: Der mysteriöse Flugzeugabsturz in Slowenien, bei dem Thomas Wagner, der Gründer von Unister, ums Leben kam, und die darauffolgende Mitteilung dass sein Unternehmen Insolvenz angemeldet habe. Die Verantwortlichen schweigen zunächst, denn die Nachricht, dass der Gründer von bei vielen Urlaubern beliebten Portalen wie „Ab-in-den-Urlaub„, „fluege.de“ und „Urlaubstours.de“ verunglückt sei und eine höhere Menge Bargeld bei sich getragen haben soll, lässt viele rat- und sprachlos zurück. Wilde Spekulationen und Verschwörungstheorien überschatten seitdem Wagners Tod. Wollte er sich gar mit dem Geld seines Unternehmens absetzen? Oder ist doch etwas dran, an der Theorie von der Rettung Unisters mithilfe eines italienischen Geschäftsmanns und einem geheimen und illegalen Deal? Sind etwa auch Wagner und seine Gesellschafter betrogen worden? Neben den Theorien, die versuchen, das große Ganze zu verstehen, kursieren aber auch die Ängste der Urlauber, die im Besitz eines Reisegutscheins der Firma Unister sind oder die damit gebuchte Reise bald antreten wollten: Können die Gutscheine nach der Insolvenz überhaupt noch eingelöst werden? Bekommen Reisende die versprochenen Leistungen, oder bleiben sie nun sogar auf den Kosten sitzen? Was ist mit den über Ab-in-den-Urlaub und Urlaubstours.de gebuchten Pauschalreisen? Können diese nach der Insolvenz überhaupt noch angetreten werden? Ich versuche, etwas Licht ins Dunkel zu bringen und die wichtigsten Fragen zu klären.
Unister Insolvenz – Das müsst ihr jetzt wissen
Was ist Unister überhaupt? | Reisegutscheine ungültig? | Pauschalreisen verfallen? | Was passiert mit den Portalen? | Ihr seid betroffen? |
Aktuell: Forderungen anmelden | Stand des Verfahrens

Was ist Unister?
Die Unister Holding GmbH entwickelte seit seiner Gründung im Jahr 2002 zahlreiche Internetportale, deren Kerngeschäfte unter anderem die Vermittlung von Reisen, Krediten und Versicherungen ist. Die bekanntesten dieser Portale sind „ab-in-den-urlaub.de“, „fluege.de“, „auto.de“ und „versicherungen.de“. Nahm ein Kunde die vorgestellte Leistung in Anspruch, so kassierte Unister eine Provision für das Vermittlungsgeschäft. Gründer und Geschäftsführer war, bis zum Flugzeugabsturz, Thomas Wagner, ein ehemaliger BWL-Student aus Leipzig, wo die Firma auch heute noch ihren Hauptsitz hat. Mehrfach stand Unister aufgrund seiner mangelnden Verbraucherfreundlichkeit und oftmals undurchsichtigen Kostenstrukturen öffentlich in der Kritik, sogar der Bundesgerichtshof und Verbraucherzentralen beschäftigten sich schon mit dem Geschäftsgebaren des Unternehmens. Am 18. Juli 2016 stellte die Unister Holding GmbH einen Insolvenzantrag. Am darauffolgenden Tag wurde der Insolvenzantrag für die Urlaubstours GmbH gestellt.
Wie im Oktober 2016 bekannt wurde soll das Unternehmen laut Insolvenzgutachten mit 58 Millionen Euro in der Kreide stehen, sogar eine mögliche Insolvenzverschleppung steht im Raum. Die Klärung der genauen Verhältnisse könnte also länger dauern als vorerst gedacht.
Sind die Reisegutscheine von Unister noch gültig?
Nach dem Insolvenzantrag von Unister Travel, unter dessen Dach die Reiseportale zusammengefasst sind, geht nun die Angst der Kunden um. Viele fragen sich, ob die Gutscheine, die sie über Portale wie „Ab-in-den-Urlaub-Deals“ gekauft haben, überhaupt noch Gültigkeit besitzen. Diese Ängste sind nicht unberechtigt, denn, wie der Insolvenzverwalter der Unister GmbH bekannt gab, fließt das Geld, das die Kunden für den jeweiligen Gutschein an Unister Travel überwiesen haben, in die Insolvenzmasse ein und wird nicht mehr an die Reiseveranstalter gezahlt.
Im Klartext bedeutet das, dass die Kunden den Reisegutschein nicht einlösen können oder sogar den Reisepreis erneut zahlen müssen. Laut Insolvenzberater seien davon über 14.000 Kunden betroffen. Ausnahme: Kunden, die ihren Reisegutschein nach dem 20. Juli 2016 erworben haben, sind nicht betroffen, da ihr Geld nicht in die Insolvenzmasse fließt. Wenn ihr vor dem 20. Juli einen Reisegutschein über „Ab-in-den-Urlaub-Deals“ gebucht habt, ist es am besten, wenn ihr bei dem gebuchten Hotel nachfragt, ob die vermeintlich gezahlte Leistung in Anspruch genommen werden kann oder, ob ihr leider zu den betroffenen Kunden gehört. Pauschal lässt sich diese Frage leider NICHT beantworten!
Wer regelmäßig meinen Blog verfolgt, dem wird die Diskussion um die Probleme bei der Auszahlung der Ab-in-den-Urlaub-Gutscheine wahrscheinlich nicht entgangen sein. Erst vor einem Monat warb das Portal erneut mit einem dicken Reisegutschein über 300€. Kunden, die diesen Gutschein kauften, können nach der Unister Insolvenz wohl nicht mehr mit einer Auszahlung rechnen – dafür spricht zumindest momentan alles. Ich bleibe natürlich für euch am Ball und versuche täglich neue Informationen rund um die Gutscheine zu bekommen.
Wenn ihr in Zukunft Reisegutscheine über U-Deals bucht, so tritt Unister, ähnlich wie bei den Pauschalreisen, nur noch als Vermittler auf.
Was passiert mit den Pauschalreisen, die über Unister-Portale gebucht wurden?
Kunden, die eine Pauschalreise über ab-in-den-Urlaub gebucht haben, bleiben höchstwahrscheinlich von den Auswirkungen der Insolvenz verschont. Der Grund dafür ist, dass, anders als bei den Gutscheinen, bei einer Buchung der Vertrag direkt zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden zustande kommt. Das gezahlte Geld geht also nicht an den Vermittler Unister und somit in die Insolvenzmasse, sondern direkt an den Veranstalter der Reise. Anders ist es bei Urlaubstours, denn hier tritt die Plattform selbst als Veranstalter auf. Doch auch Reisen, die über Urlaubstours gebucht wurden, sind laut dem Insolvenzverwalter gesichert, die Generali Versicherung AG sichert diese ab und übernimmt offenen Zahlungen an Hotels und Airlines. Wenn ihr eure Reise antretet, solltet ihr aber auf jeden Fall euren ausgestellten Sicherungsschein mitführen, um Unsicherheiten schnell aus dem Weg räumen zu können. Kontaktiert im Zweifelsfall direkt den Veranstalter der Reise. Dieser kann euch offene Fragen zum bereits gebuchten Urlaub immer noch am besten beantworten.
Seit Anfang November 2016 können über die Internetseite von Urlaubstours auch wieder Reisen gebucht werden. Alle gebuchten Reisen sind auch weiterhin über die Generali Versicherung abgesichert.
Wichtiger Hinweis für Restzahlungen, die an Urlaubstours geleistert werden müssen:
Ihr habt eure gebuchte Reise bereits angezahlt und werdet nun aufgefordert die Restzahlung zu tätigen, ihr seid aber in Sorge, dass ihr zahlt ohne die Reise danach antreten zu können? Urlaubstours versichert auf ihrer Internetseite, dass alle gebuchten und bezahlten Reisen durchgeführt werden. Solltet also noch eine Restzahlung fällig sein, so solltet ihr diese auch überweisen, denn der Vertrag besteht natürlich weiterhin. Wenn ihr euch dennoch unsicher seid, könnt ihr bei der nach wie vor bestehende Kundenhotline von Urlaubstours 0341 / 650 50 81260 anrufen. Urlaubstours weist darauf hin, dass die Wartezeiten derzeit sehr lang sein können, alternativ könnt ihr auch eine E-Mail an info@urlaubstours.eu (Betreff „Insolvenzanfragen“) schreiben um offene Fragen zu klären.
Was passiert jetzt mit Portalen wie Ab-in-den-Urlaub & Co?
Insolvenzverwalter Lucas Flöther plant eine Sanierung der Unister Holding GmbH. Mit dem Verkauf von Portalen wie ab-in-den-urlaub.de, fluege.de und urlaubstours.de an Rockaway Capital SE Anfang 2017 scheint der Fortbestand des Geschäfts nun zwar gesichert, an dem Verfall der Gutscheine ändert das aber vermutlich nichts. Wenn ihr zukünftig über die Unister-Portale bucht, so handelt es sich dabei nur noch um Vermittlungsgeschäfte, so dass künftige Verträge nur zwischen Reisendem und Veranstalter zustande kommen und Risiken durch die Insolvenz ausgeschlossen sind. Auch die aktuell versendeten Gutscheine für das Portal Ab-in-den-Urlaub sind laut dem Unternehmen sicher und werden ohne Ausnahme erbracht.
Restrukturierung der Unister-Gruppe
Insolvenzverwalter Prof. Lucas Flöther kündigt eine Restrukturierung der gesamten Unister-Gruppe an. Eine Vereinfachung der Unternehmensstruktur soll die Kernsparten Touristik und Flug stärken – nicht reiserelevante Bereiche sollen weiterhin ausgegliedert werden. Eine Reorganisation der interen Strukturen in Buchhaltung, Abrechnung und vielen weiteren Bereichen soll mehr Leistungsfähigkeit und Transparenz versprechen. Das gab die zuständige Insolvenzverwaltung Flöther & Wissing in einer Pressemitteilung am 21. September bekannt.

Ihr seid von der Unister Insolvenz betroffen?
Ihr gehört zu den über 14.000 betroffenen Kunden der Unister Insolvenz oder vermutet es zumindest? Ich habe die wichtigsten Schritte, die ihr nun einleiten solltet, noch einmal für euch zusammengefasst:
- Pauschalreise: Schaut euch eure Buchungsunterlagen an und kontaktiert bei Unsicherheiten den Veranstalter der Reise. In den meisten Fällen sind die Pauschalreisen von der Insolvenz nicht betroffen.
- Urlaubstours.de: Wenn ihr eine Reise über das Portal Urlaubstours.de gebucht habt, könnt ihr diese auch wie geplant antreten, da die Generali Versicherung AG diese absichert. Führt aber in jedem Fall euren ausgestellten Sicherungsschein mit euch!
- Fluege.de: Flüge, die ihr vor dem Insolvenzantrag über das Portal fluege.de gebucht habt, können ebenfalls ohne Probleme angetreten werden, da bei der Buchung der Vertrag direkt zwischen dem Reisenden und der Fluggesellschaft geschlossen wurde.
- Reisegutscheine: Alle Reisegutscheine, die vor dem 20. Juli 2016 erworben wurden, können höchstwahrscheinlich nicht eingelöst werden. Sprecht aber in jedem Fall mit dem jeweiligen Veranstalter und/oder dem betreffenden Hotel und fragt, ob ihr tatsächlich betroffen seid. Anschließend könnt ihr eure Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Gutscheine, die nach dem 20. Juli 2016 gekauft wurden, sind laut Insolvenzverwalter nicht betroffen.
- Geld-zurück-Gutscheine: Leider sieht es wohl so aus, dass auch ich euch künftig nicht mehr bei eurer Rückerstattung eurer Gutscheine helfen kann, denn Unister wird sich an das bestehende Insolvenzrecht halten müssen. Alle geleisteten Zahlungen fließen in die Insolvenzmasse. Erfreulicherweise bekomme ich dennoch regelmäßige Rückmeldungen von Betroffenen, denen der Gutschein auch nach der Insolvenz noch ausgezahlt wurde. Bleibt hartnäckig!
- Forderung anmelden: Seid ihr betroffen, so bekommt ihr ein Schreiben des Insolvenzverwalters in dem genau erläutert wird, wie ihr eure Forderungen anmelden könnt. Ein entsprechendes Formular liegt dem Schreiben bei.
Update November 2016: So meldet ihr eure Forderungen an
Das Insolvenzverfahren gegen Unister ist eröffnet worden. In diesem Zuge werden nun alle Gläubiger angeschrieben und darüber informiert, wo und wie sie ihre Forderungen anmelden können, ein entsprechendes Formular zur Forderungsanmeldung liegt dem Schreiben bei. Seid ihr unter den Gläubigern, müsst ihr nicht von euch aus aktiv werden.
Wie mir von Seiten des Insolvenzverwalters mitgeteilt wurde, ist die schriftliche Anmeldung über das mitgesendete Formular der einzige Weg Forderungen anzumelden. Alle Forderungen, die in einem festgesetzten Zeitraum gestellt werden, werden dann vom Verwalter in eine sogenannte Insolvenztabelle aufgenommen. Ob und in welcher Höhe Forderungen im Endeffekt ausgezahlt werden, wird nach Abschluss des Verfahrens durch eine Quote bestimmt, die sich daran bemisst, wie viel Geld überhaupt vorhanden ist um Forderungen zu begleichen. Aufgrund der undurchsichtigen Lage könnte im Fall Unister noch einige Zeit verstreichen, bevor ihr mit einer Entscheidung rechnen könnt.
Mitgesendete Gutscheine: Einige meiner Leser wundern sich aktuell über Gutscheine, die zusammen mit den Formularen zur Anmeldung der Forderungen versendet werden. Auf Nachfrage wurde mir bestätigt, dass „Alle Gutscheine, die aktuell ausgegeben werden, auch eingelöst werden können. Das gilt für alle Leistungen der Unister-Gruppe, die aktuell angeboten werden. Diese werden ohne Ausnahme erbracht.“
Update März 2017: Aktueller Stand des Unister Insolvenzverfahrens
Die Insolvenzverwaltung Flöther & Wissing gab derweil auf ihrer Internetseite bekannt, dass die Travelsparte von Unister (ab-in-den-urlaub.de, fluege.de und urlaubstours.de) an Rockaway Capital SE verkauft worden sei. Diese übernehmen und sanieren die jeweiligen Portale.
Einige der angemeldeten Forderungen wurden derweil bereits auf ihre Ordnungsmäßigkeit geprüft. Forderungen, die nicht ordnungsgemäß angemeldet wurden, müssen vom Gläubiger korrigiert und gegebenenfalls auch angepasst werden. Ob eure Forderung bestritten wurde, erfahrt ihr in einem Schreiben des zuständigen Amtsgericht, welches euch per Post zugesendet wird.
Sollte es neue Informationen geben, findet ihr sie natürlich hier.
Hallo Leidensgenossen und -genossinnen, ich habe soeben bei Durchsicht meiner Ordner meine Anmeldung zur Insotabelle vom 09.12.2016 gefunden und seit dem auch nichts mehr gehört. Ich glaube, ich werde den Schriftverkehr mal langsam entsorgen, denn wir Alle werden wohl hinten vom Verteilwagen runterfallen.
Liebe Grüße und bleibt gesund
Hallo Jörg,
schade, dass du bisher keine Antwort bekommen hast. Das ist natürlich der worst case…
Hast du es vielleicht nochmal mit einer Nachfrage versucht? Ggf. kannst du so ja doch noch einen Erfolg erzielen. :)
Liebe Grüße
dein Urlaubsguru
Ich denke mal, dass es schwer wird etwas zurück zu bekommen! Ich hatte den Insolvenzverwalter Ende Februar 2018 noch mal angeschrieben bzgl. neuer Informationen zum Verfahren, hier mal ein kleiner Auszug aus der Antwortmail:
Aufgrund der Vielzahl der Tabellenforderungen wurden in den Prüfungsterminen am 27. Februar 2017, 16. Mai 2017 sowie am 14. November 2017 durch das Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, bislang lediglich die ersten 3.000 der eingegangenen Forderungsanmeldungen geprüft und der erste Prüfungstermin weiterhin vertragt. Eine Prüfung Ihrer Forderungen ist daher noch nicht erfolgt.
Nach Anmeldung der Ansprüche ist der Ausgang des Verfahrens abzuwarten. Sofern möglich, bekommen die Gläubiger nach Beendigung des Verfahrens eine quotale Befriedigung auf die angemeldeten und festgestellten Forderungen. Eine Prognose zur Quotenhöhe ist mir im derzeitigen Abwicklungsstand des Verfahrens nicht möglich. Die Abwicklung des Verfahrens wird voraussichtlich noch mehrere Jahre dauern.
Meine Forderung ist fast an Stelle 6.000 :( deshalb denke ich, dass da nicht mehr viel, bis gar nichts von kommt?!
Hallo Andrea,
vielen Dank für das Update!
Es wird sich vermutlich wirklich noch ziehen, bis du konkrete Rückmeldung dazu bekommst.
Ich hoffe aber, dass sich die Angelegenheit für dich noch klärt!
Liebe Grüße
der Urlaubsguru
Hallo,
welchen Stand hat aktuell das Insolvenzverfahren bei UNISTER. Wir haben unsere Forderung vor 2 Jahren an den Insolvenzverwalter fristgerecht übermittelt und still ruht der See….
Besten Dank!
Hallo,
außer dem Namenswechsel von „Unister“ zu „Invia“, gibt es aktuell leider keine Neuigkeiten.
Sobald ich mehr erfahre, werde ich die News auf jeden Fall hier im Artikel bekannt geben.
Ich hoffe, dass sich die Angelegenheit bald für dich klärt.
Liebe Grüße
der Urlaubsguru
Wann kann man denn mit einem Schreiben von Gericht rechnen?
Bodo
vielleicht in 1-2Jahren!
Kann mir jemand sagen, warum ich überhaupt erst gar kein Schreiben zur Anmeldung meiner Forderung erhalten habe??? Ich hatte es so verstanden, das alle Geschädigten kontaktiert werden u dann Ihre Forderungen anmelden können!?
Ich habe zwei Deal des Tages für ein ganz bestimmtes Hotel gekauft und dort bereits gebucht. Zwei Tage vor Anreise schrieb mir das Hotel, dass ich bei Anreise erneut bezahlen müsse. Ist das rechtlich so haltbar?
Schlosshotel Bad Wilhelmshöhe
Wer kann mir helfen?
Wann bekommt man denn neue Informationen, ob überhaupt von einem die geforderte Summe zurück erstattet wird? Ich als Gläubiger, habe alles bzgl. meiner Forderung, meinem 100 EUR Gutschein ausgefüllt und wieder weg geschickt. LG Andrea
Hallo Andrea,
ob und in welcher Höhe Forderungen ausgezahlt werden, wird nach Abschluss des Verfahrens durch eine Quote bestimmt, die sich daran bemisst, wie viel Geld überhaupt vorhanden ist um Forderungen zu begleichen. Aufgrund der undurchsichtigen Lage könnte im Fall Unister noch einige Zeit verstreichen, bevor du mit einer Entscheidung rechnen kannst.
Ich wünsche dir viel Erfolg!
Liebe Grüße,
der Urlaubsguru
Sehr geehrte Damen ne Herren,ich habe erst jetzt von der Insolvenz erfahren, weil ich meinen Gutschein einlösen wollte, den ich 2015 erworben habe, über 207,00Euro. Mein Code lautet G27f-KHZ6-RF2M-R3RH. Wegen längerer Krankheit konnte ich keine Buchung vornehmen. Bitte erklären Sie mir, was ich tun kann um mein Geld wieder zu bekommen. Mit freundlichem Gruß Marianne Wedemeyer
Lies dir doch bitte den Artikel ganz genau durch. Dort steht alles ganz genau beschrieben. Besser kann ich es dir auch nicht erklären :)
Auch diesen Artikel direkt danach (auf den wird aber auch verlinkt)
https://www.urlaubsguru.de/reisemagazin/problem-100e-ab-in-den-urlaub-gutschein-rueckerstattung-erfahrung-tipps/
LG
Hallo,
bestehen schon Erfahrungen, ob der Gutschein von 170 €, den wir bei Zusendung unserer Insolvenzforderung von unserem damaligen 100 € Gutscheins erhalten haben, auch tatsächlich ausgezahlt werden?
Hallo. Auch ich habe Ende Februar zwei Hotelgutscheine über Deal des Tages gekauft. Auch ich kann die Gutscheine nicht einlösen. Seit Mai werde ich hingehalten, dass sich der Insolvenzverwalter bei mir meldet- bisher habe ich noch keine Post erhalten :-(
Der Gutschein läuft am 8.12.16 aus.
Was kann ich tun?
Hallo lieber Urlaubsguru,
ich habe nun am vergangenen Donnerstag diesen sogenannten Brief vom Insolvenzverwalter bekommen. In diesem schreiben wird aber nur auf die 100€ vom Reisegutschein hingewiesen. Obwohl ich eine Gesamtforderung von knapp 1.400 € habe. Das ist eine absolute Frechheit. Das Schreiben damals habe ich auch per Einschreiben/Rückschein an Urlaubstours GmbH geschickt. Seit Juni rufe ich dort im Monat bestimmt 3 Mal an, um Druck zu machen. Ich wurde immer auf dieses schreiben vom Insolvenzverwalter verwiesen, bei dem ich die Forderung dann anmelden soll.
Jetzt meine Frage, einfach alle Dokumente und das Schreiben mitschicken und bei der Forderungssumme, meinen Betrag ergänzen?
Vielen Dank im voraus.
Vielen dank Urlaubs-Guru …..ich habe heute meine Gutschrift bekommen dank deine Hilfe….super 1A.Mfg Alexander
Kann mich nur anschließen! Dank der Unterstützung von Urlaubsguru habe ich heute meine Gutschrift trotz Insolvenz von ab-in-den Urlaub.de erhalten.
Ein hervorragender, unkomplizierter und unverbindlicher Service!
Vielen lieben Dank dafür!!
Lieber Urlaubs-guru,
Wir sind leider auch betroffen. Aber interessant ist schon, dass diese Praxis der Geld zurück in Höhe von 100 Eur weiter betrieben wird. Meine Förderung werde ich sicher anmelden, aber ein Insolvenzverwalter hat sich noch nicht gerührt.
Wie kann man seine Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden?
Muss man dies einem Anwalt übergeben?
Ich habe zwei Gutscheine über Deal des Tages erworben, welche nunmehr beide nicht angenommen werden.
Ab in den Urlaub habe ich dies gemeldet. Erfolgt alles weitere nun automatisch?
Hallo Carla,
laut Prof. Lucas Flöther wird „der noch zu bestellende Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (voraussichtlich Anfang Oktober) sämtliche Gläubiger anschreiben und sie darüber informieren, wo und wie sie ihre Forderungen anmelden können“
http://insolvenzverwaltung.floether-wissing.de/aktuelles/items/unister-insolvenz-fragen-antworten.html
Liebe Grüße,
der Urlaubsguru
Ich habe im Mai einen Hotelgutschein erworben. Im August habe ich dem Hotel den Tipp gegeben den Gutschein bereits vor Anreise einzulösen, da Ab in den Urlaub evtl.“Probleme“ hat.Das Hotel teilte mir mit, dass ich mir keine Sorgen machen müsste, der Gutschein sei fest hinterlegt. Nun im September teilt mir das Hotel mit, dass die Buchung wegen Inso der Fa. Ab in den Urlaub storniert wurde. Wie verhält man sich da?
Die im Juni 2016 angebotenen 300-Euro-Reisegutscheine für den Kaufpreis von 49,90 Euro dienten vermutlich nur noch zur Kapitalbeschaffung der Unister-Gruppe – ich stelle beim zuständigen Amtsgericht Anzeige wegen Insolvenzverschleppung, denn vermutlich waren die zum Zeitpunkt des Verkaufes der Gutscheine schon mächtg in Zahlungsschwierigkeiten und der Flugzeugabsturz kam denen wie gerufen – mein Gutschein wird mir auf Nachfrage wohl nicht mehr ausgezahlt.
Hallo, guten Morgen,
habe am 23.03.2016 eine Pauschalreise mit Reisedatum 03.02.2017 bei „ab in den Urlaub“ gebucht. Mit den Reiseunterlagen erhielt ich auch den Sicherungsschein. Dieser ist aber nue bis Ende 2016 gültig. Mir wurde mehrfach mitgeteilt daß sich 2017 stattfindene Reisen noch in Klärung befinden. Am 19.08.2016 wurde die Reise bestätigt und der Sicherungsschein innerhalb der nächsten 14 Tage zugesagt.
Jetzt sind gut 4 wochen vergangen ohne das sich etwas getan hat . Anfragen werden nicht beantwortet. Was soll ich tun?
Danke im Voraus für die Antwort.
Guten Morgen,
ich habe letztes Jahr im Oktober eine Pauschalreise bei ab-in-den-Urlaub.de gebucht und zwei Geld-zurück-Gutscheine mit jeweils 100 Euro geltend gemacht. Seit dem 3. August bin ich aus dem Urlaub zurück und habe noch kein Geld erhalten. Beim Anbieter sagte man mir, dass das Geld in die Insolenzmasse fließen würde. Was kann ich tun, um an mein Geld zu kommen?
@Petra: du kannst mir wie hier beschrieben eine Mail schreiben: https://www.urlaubsguru.de/reisemagazin/problem-100e-ab-in-den-urlaub-gutschein-rueckerstattung-erfahrung-tipps/
Ich kann allerdings nicht versprechen, dass das Geld überwiesen wird, vereinzelt werden die Gutscheine aber erstattet.
Guten Morgen,
ich habe im Mai von Arbeitskollegen einen Reisegutschein von ab-in-den-urlaub über 1000,00 € bekommen. Diesen habe ich im Juni gleich mit einer Pauschalreise nach Rhodos eingelöst, musste aber zunächst selbst zahlen, da die Gutscheinbedingungen aussagen, dass der Gutscheinwert nach 45 Tage nach Reiseantritt auf das eigene Konto überwiesen wird. Bislang habe ich nichts erhalten und die Aussage von der Servicehotline, dass mein Gutschein in der Bearbeitung ist und nach Bearbeitung des Insolvenantrages ausgezahlt wird.
Stimmt das????
Ich bin ziemlich angenervt, da ich durch den Mist im Dispo hänge und sonst nicht in den Urlaub gefahren werden….
@Luisa: ich hoffe sehr, dass die Aussage der Servicehotline stimmt – kann dir aber keine Garantie geben. Außer abzuwarten bleibt dir leider nicht viel übrig.
Hallo ich habe eine Frage bezüglich gebuchtes Flueges über biligfluege.de. Ich habe den Flug dummerweise vor einer Woche per Lastschrift bezahlt. Jetzt habe ich Angst, dass das Geld nicht an die Fluggesellschaft weitergeleitet wurde. Kann ich den Lastschrift einfach zurückziehen weil das Unternehmen Insolvenz gemeldet hat und dadurch mein Geld retten? Könnte das Unternehmen das Geld von mir auch trotz Insolvenz fordern?
Liebe Grüße,
Karoli
@Karoli: kontaktiere die Fluggesellschaft und frage nach, ob die Buchung durchgegangen ist und bezahlt wurde, dann hat sich das Problem erledigt. Die Überweisung wieder zu stornieren dürfte nicht so einfach funktionieren, du hast ja verbindlich gebucht und musst die Buchung auch zahlen. Nur weil die Firma Insolvenz anmeldet, heißt es nicht, dass die Buchungen nicht verbindlich sind.