Die Unabhängige Flugbegleiter Organisation UFO kündigt Streiks bei der Lufthansa am Donnerstag und Freitag an. Ob euer Flug betroffen ist und wie eure Rechte bei einem Streik aussehen, lest ihr hier.
Nachdem sich die Mitglieder der Unabhängigen Flugbegleiter Organisation UFO am 01. November 2019 auf eine Ausweitung der Streiks bei der Lufthansa geeinigt haben, war die Airline heute gezwungen, 1.300 Flüge für Donnerstag und Freitag zu canceln.
UFO ruft zu Streiks bei Lufthansa auf
Gestreikt wird von Donnerstag, 07.11., bis einschließlich Freitag, 08.11.2019, für insgesamt 48 Stunden. Betroffen seien laut UFO alle Lufthansa Flüge, die von deutschen Flughäfen starten. UFO schreibt dazu in einer Pressemitteilung: „Wie schon bei den letzten Warnstreiks wird der gesamte Konzern von dieser erneuten Arbeitskampfwelle betroffen sein. Wir weisen sowohl unsere Kollegen als auch die Kunden darauf hin, dass jederzeit weitere Ankündigungen möglich sind.“
Am Mittwochmittag veröffentlichte die Lufthansa einen Sonderflugplan für die Zeit des Streiks. 1.300 Flüge wurden demnach gecancelt, die betroffenen Passagiere sollen in den nächsten Stunden laut der Airline auf andere Flüge umgebucht werden. Hier könnt ihr checken, ob euer Flug vom Lufthansa Streik betroffen ist.
Lufthansa sagt wegen Streiks 1300 Flüge ab https://t.co/ouOKWHPIkJ #Eilmeldung
— tagesschau (@tagesschau) 6. November 2019
Info: Das sind eure Rechte bei einem Streik
- Sollte euer Flug wegen des Streiks gestrichen werden, habt ihr das Recht auf eine Alternativbeförderung. Eine Entschädigung oder Ausgleichszahlung steht euch erstmal nicht zu. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und darauf hingewiesen, dass es sich hier um außergewöhnliche Umstände handelt, die von der Fluggesellschaft nicht kontrolliert werden können.
- Jeder Passagier hat ein Recht auf Mahlzeiten und Getränke. Der Zeitpunkt, ab dem sich die Airline kümmern muss, hängt unter anderem von der ursprünglich vorgesehenen Flugzeit ab. Wer also einen Langstreckenflug geplant hatte, wird später versorgt als diejenigen, die nur 1.500 km weit fliegen sollten. So soll allen Passagieren ähnliche Aufmerksamkeit zuteil werden.
- Jeder Passagier hat ein Recht kostenlos zu telefonieren, um seine Verspätung mitzuteilen oder seine folgenden Stunden zu organisieren.
- Wenn der vorgesehene Flug auf den nächsten Tag verschoben wird, muss euch die Airline die Hotelunterbringung und den Transfer dorthin und zurück bezahlen. Sollte sich die Fluggesellschaft nicht ausreichend um euch kümmern, ist es ratsam, alle Belege der zusätzlichen Ausgaben aufzubewahren und nachträglich in Rechnung zu stellen.
- Erst wenn der Passagier nachweisen kann, dass sich die Airline nicht ausreichend um Alternativen für ihre Fluggäste gekümmert hat, besteht im Einzelfall ein Anspruch auf Entschädigung.
- Informiert euch jetzt bei Flightright.de über eure Fluggastrechte und holt euch euer Geld zurück. Mehr zum Thema Fluggastrechte lest ihr außerdem in meinem Reisemagazin.
Beitragsbild: istock.com/Pradeep Thomas Thundiyil
Wo ist mein Denkfehler?
Lt. Wikipedia (nicht nur…) gilt:
„Die Pauschalreise ist im Reiserecht eine Reise, bei welcher der Reisende eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise beim Reiseveranstalter oder Reisevermittler bucht“
„Hotel und Flug“ bei expedia müsste diese Bedingung doch erfüllen, oder?
Hey Peter,
der Unterschied liegt darin, dass bei einer Pauschalreise Flug & Hotel über einen Reiseveranstalter abgewickelt werden, der sich auch um die komplette Abwicklung & Koordination der Reise kümmert.
Bei Flug & Hotel wird beides separat und unabhängig voneinander gebucht. Das kann auch direkt bei Hotel oder der Airline geschehen. Beides steht dann nicht in direkter Verbindung miteinander.
Ist das so für dich nachvollziehbar? :)
Liebe Grüße
dein Urlaubsguru
Und was ist bei einer „Hotel und Flug“ Buchung, z.B. bei expedia? Das machen doch heute sehr viele so.
Muss ich das Hotel informieren? Kann ich dort auch ein, zwei Tage später einchecken?
Oder muss das alles expedia organisieren, weil zwei gebuchte Bestandteile heute als Pauschalreise gelten?
Hallo Peter,
hierbei handelt es sich leider nicht um eine Pauschalreise, sondern nur um eine Kombination aus Flug und Hotel und dementsprechend ist man in diesem Fall leider auch nicht abgesichert.
Am besten kontaktierst du direkt das Hotel, um nach einer möglichen Umbuchung zu bitten. Ich drücke die Daumen, dass es klappt!
Liebe Grüße
der Urlaubsguru